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Vertragliche Anlagefonds

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Mindestvermögen / Liquidität

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage

Liquiditätshaltung

  • Die Fondsleitung hat zur Sicherstellung der Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil des Fondsvermögens in kurzfristigen festverzinslichen Effekten oder in anderen kurzfristig verfügbaren Mitteln zu halten [vgl. KAG 60]
  • Sicherstellung von bevorstehenden Bauvorhaben
    • Zulässigkeit des Haltens festverzinslicher Effekten mit einer Laufzeit oder Restlaufzeit von bis zu 24 Monaten [vgl. KKV 90]
  • Absicherung von Zins-, Währungs- und Marktrisiken
    • Zulässigkeit derivativer Finanzinstrumente [vgl. KKV 90]
      • Sinngemässe Anwendung der Bestimmungen über Effektenfonds nach KAG 72

Liquiditätsbeschaffung

  • Fremdkapital-Refinanzierung über Hypothekarkredite
  • Ausgabe neuer Fondsanteile
    • Tranchen-System in Zusammenhang mit Immobilienprojekten

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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