Grundlage
Zulässige Rechtsgeschäfte
- Verwahrung und Überwachung der Aktiven
- Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen
- Zahlstellenfunktion
- Überwachung von Gesetz und Fondsvertrag bzw. Fondsreglement bezüglich
- Berechnung des Wertes der Anteile
- Anlageentscheide
- Ertragsverwendung
- Support bei Kapitalveränderungen
Unzulässige Rechtsgeschäfte
- Abtretungs- und Übernahmeverbot für Immobilien und Immobilienwerte zwischen Fondsleitung und Depotbank bzw. deren Organe [vgl. KAG 63 Abs. 2]
Weiterführende Informationen
ZUFFEREY PHILIPPE, Koordinationsstelle für Immobilienprojekte, in B2B, Oktober 2009, S. 54 ff.