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Vertragliche Anlagefonds

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Beendigung

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In Abweichung der Allgemeinen Beendigungsregeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ ist folgendes zu beachten:

Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen

  • Rückgabemöglichkeit
    • nur nach Einhaltung einer 12-monatigen Frist
    • nur auf Ende des Rechnungsjahres [vgl. KAG 66 Abs. 2]
  • Veräusserungs-Alternative bei börslichem oder ausserbörslichem Handel [vgl. KAG 67]

Ausnahme

  • Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit
    • Voraussetzungen
      • Schriftliche Aufforderung des Anlegers zur vorzeitigen Rückzahlung mit der Kündigungserklärung
      • Gleichzeitige Befriedigung aller, die vorzeitige Rückzahlung verlangenden Anleger
      • Auszahlung aber erst nach Abschluss des betreffenden Rechnungsjahres

Weiterführende Informationen

» BEENDIGUNG

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