Grundlage
Qualifikationen
Mindestens ein, wenn nicht besser zwei VR- und GL-Mitglieder sollten über Ausbildungen und Erfahrungen in Immobilien besitzen.
Haftung
Die Organe haften dafür, dass die Immobiliengesellschaften, die zum Immobilienfonds gehören, die Regeln des KAG und des Fondsreglementes einhalten [vgl. KAG 63 Abs. 1]
Unzulässige Rechtsgeschäfte
Abtretungs- und Übernahmeverbot für Immobilien und Immobilienwerte zwischen Fondsleitung und ihren Organen bzw. nahestehenden Personen [vgl. KAG 63 Abs. 2]
Ausgabe neuer Immobilienfonds-Anteile
- Jederzeitige, aber tranchenweise Ausgabe
- Mindestbestimmung durch Fondsleitung
- die geplante Anzahl der neu auszugebenden Anteile
- das geplante Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger
- Emissionsmethode für das Bezugsrecht
- Berechnung Inventarwert und Bestimmung aller Grundstücksverkehrswerte zur Festlegung des Ausgabepreises
- durch die Schätzungsexperten