Begriff «Höhere Gewalt»
Höhere Gewalt liegt nach schweizerischer Rechtsprechung vor, wenn das Ereignis aussergewöhnlich, unvorhersehbar und von aussen einwirkend ist das Ereignis unabwendbar ist das Ereignis völlig unerwartet... weiterlesen
Höhere Gewalt liegt nach schweizerischer Rechtsprechung vor, wenn das Ereignis aussergewöhnlich, unvorhersehbar und von aussen einwirkend ist das Ereignis unabwendbar ist das Ereignis völlig unerwartet... weiterlesen
Grundsätze HG setzt die ausservertraglichen Prinzipien von Verschulden und Haftung ausser Kraft; HG unterbricht den Kausalzusammenhang Versicherungen bezahlen daher nicht. Ausnahmen Exportrisikoversicherung mit Force-majeure-Klausel, deren... weiterlesen
Grundsätze nach Vertrag idR. force-majeure-clause Keine Rückerstattung bzw. keine Mehrkostenübernahme Anforderungen an höhere Gewalt strenger als bei Handelsrecht Ausnahmen Europäische Reiseversicherung: Rückerstattungsantrag stellen Höhere-Gewalt-Kenntnis bei... weiterlesen
Grundsätze Risikobereich Arbeitgeber (Arbeitsleistung wegen des Ereignisses unmöglich): Lohnfortzahlungspflicht AGer, Schadensminderung ANer (vgl. OR 324) Gründe für Arbeitsverhinderung weder in der Risikosphäre von Arbeitgeber noch... weiterlesen
Grundsätze Höhere Gewalt verlängert Frist für Vorlage des Wechsels zum Protest etc. (OR 1051). Ausnahmen Tatsachen, die auf ein persönliches Fehlverhalten zurückzuführen sind (OR 1051... weiterlesen
Grundsätze Temporäre od. dauernde bzw. partielle Befreiung von Vertragspflichten, wenn Ereignis nicht bedacht wurde und Höhere-Gewalt-Voraussetzungen gegeben sind Force-majeure-clause erfüllt ist Risikozuweisung an Vertragspartner, der... weiterlesen
Eine Betreibungsbeschwerde ist nur dann möglich und sinnvoll, wenn der Betreibungsbeamte Verfahrensfehler oder formelle Fehler gemacht hat. In Frage kommt z.B. die örtliche Unzuständigkeit des... weiterlesen
Kommunikation Ein Schuldner, der Rechtsvorschlag erhoben hat, sollte sich im Klaren darüber sein, dass der Gläubiger mit grösster Wahrscheinlichkeit weitere Verfahrensschritte einleiten wird. Es ist... weiterlesen
Rechtsöffnung Forderungsklage Rückzug des Rechtsvorschlages Forderungsabschreibung Forderungsverkauf Rechtsöffnung Der Gläubiger kann beim Gericht am Betreibungsort ein Rechtsöffnungsbegehren stellen, wenn er über einen Rechtsöffnungstitel verfügt. Als... weiterlesen
Wurde über den Schuldner der Konkurs durchgeführt, kann er bei neuen Betreibungen für die bis zur Konkurseröffnung bestehenden Forderungen Rechtsvorschlag erheben und gleichzeitig die Einrede... weiterlesen
Gerichtsverfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags Hat der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben, muss der Gläubiger den Rechtsvorschlag beseitigen lassen, um die Fortsetzung der Betreibung beantragen zu können.... weiterlesen
Betreibungsrechtliche Wirkungen Mit dem Rechtsvorschlag wird die Betreibung vorläufig gestoppt. Der Gläubiger kann die Betreibung vorläufig nicht fortsetzen. Um die Betreibung fortsetzen zu können, muss... weiterlesen
Rechtsvorschlag erheben darf jede Person, die von der Betreibung unmittelbar betroffen ist: Betriebener Mitschuldner Mitbetriebener Ehegatte in Gütergemeinschaft Angestellte Vertreter mit Vollmacht Gesetzlicher Vertreter Jeder... weiterlesen
Schriftlich Der Betriebene kann den Rechtsvorschlag schriftlich erheben, indem er auf dem Zahlungsbefehl den Vermerk „Rechtsvorschlag“ im dafür vorgesehenen Feld anbringt. Er kann den Rechtsvorschlag... weiterlesen
Forderung vollumfänglich bestritten Forderung teilweise bestritten Vollstreckbarkeit Forderung bestritten Fälligkeit der Forderung bestritten Kein Geld? Um Zeit zu gewinnen? Forderung vollumfänglich bestritten Bestreitet der Betriebene... weiterlesen
Grundsatz Der Rechtsvorschlag braucht grundsätzlich nicht begründet zu werden. Der Schuldner kann jedoch dem Rechtsvorschlag eine Begründung beifügen. Er verzichtet dadurch nicht auf weitere Einreden.... weiterlesen
Frist Die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages beträgt 10 Tage ab der Zustellung des Zahlungsbefehls. In der Wechselbetreibung beträgt die Frist für den Rechtsvorschlag nur... weiterlesen
Rechtsvorschlag des Schuldners: SchKG 74 ff. Rechtsvorschlag des Ehegatten bei Gütergemeinschaft: SchKG 68a Rechtsvorschlag in der Wechselbetreibung: SchKG 179 Nachträglicher Rechtsvorschlag bei Gläubigerwechsel: SchKG 77... weiterlesen
Einwendungen Einwendungen des Schuldners richten sich gegen den Bestand der Forderung des Gläubigers an sich. Einreden Einreden betreffen die Durchsetzbarkeit der Forderung des Gläubigers, stellen... weiterlesen
Rechtsvorschlag Der Rechtsvorschlag ist eine Erklärung des Schuldners gegenüber dem Betreibungsamt, mit welcher er die in Betreibung (Verfahren zur Vollstreckung von Geldforderungen) gesetzte Forderung bestreitet.... weiterlesen