Verwirkung der Provision
Gemäss OR 415 kann der Makler von seinem Auftraggeber weder Lohn noch Ersatz für Aufwendungen beanspruchen, wenn er in einer Weise, die dem Vertrag widerspricht,... weiterlesen
Gemäss OR 415 kann der Makler von seinem Auftraggeber weder Lohn noch Ersatz für Aufwendungen beanspruchen, wenn er in einer Weise, die dem Vertrag widerspricht,... weiterlesen
Das Gesetz sieht ein Entgelt nur für den Erfolgsfall vor. Der Aufwendungsersatz muss daher stets besonders vereinbart werden. Im Aufwendungsersatz ist der Zeitaufwand nicht inbegriffen.... weiterlesen
Den Parteien steht es frei, den Zeitpunkt der Fälligkeit der Maklerprovision zu bestimmen. Von Gesetzes wegen entsteht der Anspruch auf die Maklerprovision in demjenigen Zeitpunkt,... weiterlesen
Angemessenheit Das Gesetz überlässt es den Parteien, die Höhe der Provision (oder des Aufwendungsersatzes) zu vereinbaren. Auch die Berechnungsweise ist der Parteivereinbarung überlassen. Als üblich... weiterlesen
Es stellt sich die Frage, ob der Nachweis eines Interessenten durch den Makler für den Abschluss des Vertrages kausal ist, wenn zwischen dem Nachweis und... weiterlesen
Wird im Rahmen eines Suchauftrages der Vertrag zwischen dem Interessenten und einer dem Auftraggeber nahestehenden Person geschlossen, so stellt sich die Frage, ob ein Provisionsanspruch... weiterlesen
Häufig wird im Maklervertrag vereinbart, dass das Objekt zu einem bestimmten Preis veräussert werden und dass die Provision einen gewissen Prozentsatz betragen soll. Wird das... weiterlesen
Wird zwischen Auftraggeber und Drittem nicht das Objekt X, welches Gegenstand des Maklervertrags ist, sondern das Objekt Y veräussert, so stellt sich die Frage, ob... weiterlesen
Anstatt eines Kaufvertrages kann beispielsweise ein langjähriger Mietvertrag, ein Kaufrecht oder ein Baurechtsvertrag geschlossen werden. Die Frage, ob die Kausalität zwischen Vertragsschluss und Tätigkeit des... weiterlesen
Der Makler hat im Streitfall die Kausalität seiner Tätigkeit für das Zustandekommen des Vertrages zu beweisen. Diese Beweislastverteilung birgt die Gefahr, dass der Auftraggeber durch... weiterlesen
Ist die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss nicht kausal, steht ihm keine Provision zu. Die Frage, ob die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss... weiterlesen
Die Tätigkeit des Maklers muss für den Abschluss des beabsichtigten Geschäfts kausal sein. Grundvoraussetzung der Provision ist deshalb der Erfolg des Maklers. Probleme der Kausalität... weiterlesen
Das Entgelt des Maklers kann als Pauschale (Fixpreis), Entschädigung nach Zeitaufwand oder als Provision vereinbart werden. In der Immobilienmäkelei wird der Maklerlohn üblicherweise als Provision... weiterlesen
Die Hauptpflicht des Auftraggebers besteht in der Bezahlung eines Entgelts an den Makler, den Maklerlohn. Hier finden Sie folgende Informationen zum Maklerentgelt: Maklerlohn Kausalität (Erfolgsbedingtheit)... weiterlesen
Bezahlung eines Entgelts Der Auftraggeber hat dem Makler bei Abschluss eines Vertrages über den Gegenstand des Maklervertrages ein Entgelt, i.d.R. eine Provision, zu bezahlen. Daneben... weiterlesen
Tätigwerden Der Mäkler hat grundsätzlich keine Pflicht tätig zu werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Aussicht auf den Mäklerlohn genügend Motivation zur Aufnahme der... weiterlesen
Das Gesetz (OR 418) räumt den Kantonen die Kompetenz ein, besondere Vorschriften über die Tätigkeit von Maklern zu erlassen. Zwingende kantonale Vorschriften können die Freiheit... weiterlesen
Gemäss OR 415 kann der Makler von seinem Auftraggeber weder Lohn noch Ersatz für Aufwendungen beanspruchen, wenn er oder sich wider Treu und Glauben auch... weiterlesen
Die Bestimmungen von OR 415 und OR 417 sind zwingend. Es handelt sich dabei um Schutzvorschriften zu Gunsten des Auftraggebers. Die Freiheit der Parteien zur... weiterlesen
Die Parteien können den Inhalt des Vertrages im Rahmen der Rechtsordnung frei bestimmen. Die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit wird durch zwingendes Recht eingeschränkt. Im Vertrag sollten die... weiterlesen