Im konkreten Admassierungs-Einzelfall sind steuerliche Implikationen zu prüfen.
Prüfenswert sind Tragung bzw. Zuordnung der während der Besitzesdauer angefallenen resp. bei der Rückgabe bzw. der Rückübertragung auf die Masse anfallenden Steuern:
- Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern
- Mehrwertsteuern (MWST)
- Grundstückgewinnsteuern
- etc.