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Admassierung

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Klageverzicht + Gläubiger-Selbstverfolgung oder Abschreibung

Datum:
16.07.2020
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Verzicht auf Prozess im Namen und auf Rechnung der Konkursmasse
    • Im Falle, dass die Konkursorgane (siehe interne Willensbildung bei den Konkursorganen) sich gegen eine Admassierungsklage entschliessen, sind die Rechte der Gläubigergesamtheit zu beachten
  • Abtretungsrecht der Gläubiger nach SchKG 260
    • Den einzelnen Gläubigern ist daher die Gelegenheit zu geben, sich den strittigen Admassierungsanspruch zur Weiterverfolgung im Namen der Konkursmasse, aber auf eigene Rechnung abtreten zu lassen (vgl. SchKG 260)
    • SchKG-Abretung    
    • Exkurs: Abtretung nach SchKG 260      
  • Keine Abtretungsbegehren
    • Verlangt keiner der Konkursgläubiger die Abtretung, ist der strittige Anspruch im Konkursinventar abzuschreiben.
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