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Admassierung

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Anerkennung / Rückzug / Vergleich

Datum:
16.07.2020
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Admassierungsprozess nach SchKG 242 Abs. 3 sind zulässig:

  • Klageanerkennung
  • Klagerückzug
  • Vergleich

Diese haben die Wirkung wie ein rechtskräftiger Entscheid (vgl. ZPO 241 Abs. 2).

Literatur

  • VOCK DOMINIK / MEISTER-MÜLLER DANIELE, SchKG-Klagen nach der Schweizerischen ZPO, 2., überarbeitete Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 27 Admassierungsklage (Art. 242 Abs. 2 SchKG), S. 277

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