Die hauptsächlichsten Elemente der Admassierung sind:
- Kein Gewahrsam der Konkursmasse am strittigen Vermögensgegenstand
- Bessere Berechtigung des Gemeinschuldners am Vermögenswert
- Einschätzung der Konkursverwaltung, dass Vermögenswert zur Masse zu ziehen ist
Die weiteren Admassierungsvoraussetzungen richten sich nach dem:
- Vermögensgegenstand
- Grundstück
- Bewegliche Sache
- Wertpapier, Forderungen und sonstige Ansprüche
- Bargeld
- Anspruchstitel
- materielles Recht
- Grund, weshalb sich der Gegenstand beim Dritten als Gewahrsamsinhaber befindet
- vertraglich
- ausservertraglich
- deliktisch / strafrechtlich
- etc.