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Admassierung

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Urteil

Datum:
16.07.2020
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Admassierungsurteil

  • hält verbindlich fest,
    • wem das Eigentum am strittigen Vermögenswert zusteht und
  • begründet im Obsiegensfall des Klägers einen Anspruch auf

Das Urteil entfaltet nach der hier vertretenen Ansicht

  • materielle Rechtskraft und
  • wirkt über die laufende Zwangsvollstreckung hin aus erga omnes

Die Urteilsvollstreckung ist geregelt:

Literatur

  • VOCK DOMINIK / MEISTER-MÜLLER DANIELE, SchKG-Klagen nach der Schweizerischen ZPO, 2., überarbeitete Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 27 Admassierungsklage (Art. 242 Abs. 3 SchKG), Ziff. 13, S. 276
  • RUSSENBERGER MARC, BSK SchKG, Band 2, Basel 2010, N 7 + N 45 sowie N 53 zu SchKG 242
  • a.Mg. AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 45 N 47, wonach das Admassierungsurteil über das Konkursverfahren keine materielle Rechtskraft entfalte

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