Die Admassierung gehört zu den täglichen Aufgaben der Konkursverwaltung.
Die Konkursverwaltung hat grundsätzlich alle ihr durch die „Bücher“ des Gemeinschuldners (Buchhaltung, Bankbelege usw.), durch andere Informationsmittel (Betreibungsregister, Grundbuch, Handelsregister usw.), durch die Schuldnereinvernahme, auf dem Wege von Tipps der ehemaligen Mitarbeiter und Dritter sowie ähnlichem bekannt gewordenen Vermögenswerte im Gewahrsam Dritter zu admassieren.
Der weitere Weg, d.h., ob sie strittige Ansprüche selber verfolgt oder den Konkursgläubigern zur Verfolgung überlassen werden, ist eine Risikomanagementsache und eine verfahrenstechnische Angelegenheit.