Arbeitsbestätigung
= Schriftstück des Arbeitgebers, welches Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers bestätigt (auch: „Arbeitszeugnis ohne Wertungen“)
Arbeitszeugnis
= Schriftstück des Arbeitgebers, welches nebst Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers bestätigt, sich auch über dessen Leistungen und Verhalten äussert
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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