Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers sind im Vollzeugnis zu qualifizieren:
- Keine Benotung, sondern Wording
- Bei Arbeitszeugnissen hat die Qualifikation in Worten zu erfolgen, anders als die Benotung im Bildungssystem
- Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf eine Qualifikation in Worten, mit entsprechenden Wording, und zwar ohne Verwendung von sog. „Geheimcodes“
- Vgl. ferner:
- Periodische Mitarbeiterbeurteilung als Hilfsmittel
- In der Praxis hat sich die Mitarbeiterbeurteilung bewährt:
- Objektive Qualifikation des Arbeitnehmers durch periodische Beurteilung (vgl. LATTMANN CHARLES, a.a.O., S. 133 ff.)
- In der Praxis hat sich die Mitarbeiterbeurteilung bewährt:
- Im Zweifelsfall gute Qualifikation
- Aufgrund seiner Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zweifelsfall eine gute Qualifikation zu gewähren
- Beweislast
- Es gilt auch bei der Qualifikation die Beweislastregel von ZGB 8:
- Beweislast des Arbeitnehmers
- Beweis des Arbeitnehmers, dass er Anspruch auf eine sehr gute Qualifikation hat
- Beweislast des Arbeitgebers
- Nachweis des Grundes durch den Arbeitgeber, weshalb eine qualifizierende Formulierung weniger gut ausgefallen ist
- Beweislast des Arbeitnehmers
- Es gilt auch bei der Qualifikation die Beweislastregel von ZGB 8:
- Beurteilungsunterscheidungen
- Leistungsbeurteilungs-Abstufungen
- Im System der Leistungsbeurteilung wird in der Regel unterschieden in:
- sehr gute Leistungen
- gute Leistungen
- befriedigende Leistungen
- unbefriedigende Leistungen
- Im System der Leistungsbeurteilung wird in der Regel unterschieden in:
- Textbeispiele
- Siehe die nachfolgenden Boxen
- Leistungsbeurteilungs-Abstufungen
Textbeispiele für sehr gute Leistungen
- Herr Felix Muster erbrachte hervorragende Leistungen.
- Die Leistungen von Herrn Felix Muster lagen stets weit über dem Durchschnitt.
- Herr Felix Muster erfüllte alle seine Aufgaben mit ausgezeichneter Qualität und äusserst speditiv.
- Herr Felix Muster arbeitete konzentriert, pflichtbewusst, initiativ, so dass er rasch zu einem unserer besten Mitarbeiter wurde.
Textbeispiele für gute Leistungen
- Herr Felix Muster erbrachte stets gute Leistungen.
- Die Leistungen von Herrn Felix Muster waren stets gut.
- Herr Felix Muster war stets ein wertvoller Mitarbeiter und erbrachte gute Leistungen.
- Aufgrund seines grossen Geschicks und seines beachtlichen Wissens erfüllte er stets alle unsere Erwartungen.
- Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte er mit grosser Umsicht und viel persönlichem Engagement.
- Seine Leistungen fanden stets unsere volle Anerkennung.
- Herr Felix Muster war stets sein wertvoller Mitarbeiter und erbrachte gute Leistungen.
- Herr Felix Muster war fleissig, pflichtbewusst und erfüllte seine Aufgaben stets innerhalb der Vorgaben.
- Herr Felix Muster war sehr belastbar.
- Herr Felix Muster war stressresistent und behielt trotz starker Arbeitslast stets den Überblick.
Textbeispiele für befriedigende Leistungen
- Herr Felix Muster erledigte die ihm übertragenen Arbeiten mit Umsicht und entsprechend unserer Erwartungen.
- Herr Felix Muster war fleissig, pünktlich und erfüllte seine Aufgaben einwandfrei.
- Die Leistungen des Arbeitnehmers waren genügend.
- Die Leistungen des Arbeitnehmers fanden Anerkennung.
Textbeispiele für unbefriedigende Leistungen
- Die Leistungen von Herrn Felix Muster genügten nicht.
- Die Leistungen von Herrn Felix Muster waren nicht immer genügend.
- Die Arbeitsleistungen entsprachen nicht unseren Erwartungen.
- Herr Felix Muster erledigte seine Aufgaben so gut wie möglich.
Literatur
- LATTMANN CHARLES, Leistungsbeurteilung als Führungsmittel, 2. Auflage, Heidelberg 1994
- MÜLLER ROLAND / THALMANN PHILIPP, Streitpunkt Arbeitszeugnis, Basel 2012, S. 68 ff. (ausführliche Zusammenstellung der Formulierungen)
Weiterführende Informationen
- Allgemeines
- Wohlwollendes Arbeitszeugnis
- Kein Anspruch auf vorbehaltslos positives Zeugnis
- Beweislast