Lässt sich ein Erwerb zu Eigentum nicht oder nicht binnen nützlicher Frist bewerkstelligen, kann der Bauwillige folgende Alternativen prüfen und ins Kalkül ziehen:
Miete und Pacht
- Definition
- Gebrauchs- bzw. Nutzungs- und Früchtezugsrecht
- Tauglichkeit
- Miete oder Pacht sind nur geeignet für Fahrnisbauten
- Weitere Detailinformationen
- Miete | immobilien-nutzen.ch
- Nutzung/Pacht | immobilien-nutzen.ch
Selbständiges + dauerndes Baurecht
- Definition
- Recht, zu bauen und die Baute fortbestehen zu lassen
- Dauer des s+d Baurechts: min. 30 Jahre, max. 99 Jahre
- Vorbehalte gegenüber dem Baurecht
- Die Baurealisation über eine Baurechtsdienstbarkeit ist meistens zweite Wahl, nämlich dann, wenn der Baulandmarkt ausgetrocknet ist und die Baulandeigentümer Land nur im Baurecht abgeben wollen, weil sie weiterhin an der Wertsteigerung partizipieren und einen schönen Ertrag einheimsen wollen
- Baurechte sind in Baissezeiten unbeliebt
- Baurechte werden von Banken nur bei einem solventen Baurechtsgeber (öffentliche Hand oder Genossenschaften) refinanziert
- Koordination von Lebenszyklus der Baute und Baurechtsdauer bzw. Ungewissheit einer Baurechtsverlängerung
- etc.
- Die Baurealisation über eine Baurechtsdienstbarkeit ist meistens zweite Wahl, nämlich dann, wenn der Baulandmarkt ausgetrocknet ist und die Baulandeigentümer Land nur im Baurecht abgeben wollen, weil sie weiterhin an der Wertsteigerung partizipieren und einen schönen Ertrag einheimsen wollen
- Weitere Detailinformationen
- Baurecht Benützungsrecht | immobilien-nutzen.ch
- Baurechte
- Baurechtsdienstbarkeit
Leasing
- Definition
- Baulanderwerb durch die Leasinggeberin für die Überbauung durch die Leasingnehmer-Vorgaben und unter Nutzungs- und Gebrauchsüberlassung an den Leasingnehme auf Zeit und gegen Entgelt
- Weitere Detailinformationen
- Leasing / Sale and lease back | immobilien-nutzen.ch
- Leasing von Neubaute (Land und Neubau) | real-estate-leasing.ch