Die Verkehrswertberechnung aus dem Ertragswert wird in folgenden Fällen vorgenommen:
Grundlage
- Hier interessierend:
- Baulandgrundstück, welches nach privat-rechtlichen Normen nicht überbaut werden darf (zB infolge einer Baubeschränkungsdienstbarkeit), aber trotzdem einen Ertrag, der über dem landwirtschaftlichen Ertragswert liegt, abwirft
- Hier nicht interessierend (Nennung zwecks Abgrenzung):
- Land, welches sich ausserhalb der Bauzone befindet oder nach den geltenden öffentlichen Normen nicht überbaut werden darf, aber trotzdem einen Ertrag, der über dem landwirtschaftlichen Ertragswert liegt, abwirft
Bewertungsmethode
- Marktwert entspricht Ertragswert
Anwendungsfälle
- Boden mit gewerblicher Nutzung
- Boden, welcher nichtlandwirtschaftlicher Gärtnereien und ähnlichen Betrieben dient
- Lagerplatz
- Parkplatz
- Boden mit Spezialnutzung
- Golfanlage
- Camping- / Zeltplatz
- Badeplatz
- Boden mit Bodenausbeutung
- Kiesabbau
- Steinabbau
- Sandausbeutung
- Lehmausbeutung
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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