Die Verkehrswertberechnung aus dem Ertragswert wird in folgenden Fällen vorgenommen:
Grundlage
- Hier interessierend:
- Baulandgrundstück, welches nach privat-rechtlichen Normen nicht überbaut werden darf (zB infolge einer Baubeschränkungsdienstbarkeit), aber trotzdem einen Ertrag, der über dem landwirtschaftlichen Ertragswert liegt, abwirft
- Hier nicht interessierend (Nennung zwecks Abgrenzung):
- Land, welches sich ausserhalb der Bauzone befindet oder nach den geltenden öffentlichen Normen nicht überbaut werden darf, aber trotzdem einen Ertrag, der über dem landwirtschaftlichen Ertragswert liegt, abwirft
Bewertungsmethode
- Marktwert entspricht Ertragswert
Anwendungsfälle
- Boden mit gewerblicher Nutzung
- Boden, welcher nichtlandwirtschaftlicher Gärtnereien und ähnlichen Betrieben dient
- Lagerplatz
- Parkplatz
- Boden mit Spezialnutzung
- Golfanlage
- Camping- / Zeltplatz
- Badeplatz
- Boden mit Bodenausbeutung
- Kiesabbau
- Steinabbau
- Sandausbeutung
- Lehmausbeutung
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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