Ein Kurzabriss zum Kiesabbaurecht ergibt folgendes Bild:
Funktion
- Beschränktes dingliches Recht auf Abbau und Abtransport von Bodenmaterial [vgl. ZGB 730]
Bedeutung
- Kiesabbau
- Kies ist der Rohstoff für die Bauwirtschaft
- Kiesgruben werden oft doppelt genutzt, einmal für die Ausbeutung und einmal als Deponie bei der Auffüllung
- Für die Erteilung einer Kiesabbau-Konzession ist ein komplexer Bewilligungsverfahrens-Marathon unter Koordinationspflicht zu durchlaufen, zu der auch eine UVP zählt (siehe Öffentlich-rechtliche Verfahren unten)
- Kiesvorkommen in Moränengebieten des Berg- und Mittellandes
- Bestimmte Kiesabbauregionen wie Jura, Zürcher Unterland (Hüntwangen, Rafzerfeld), Aargau (Freiamt, Fricktal, Aaregäu etc.)
- Kiesvorkommen in Flussdeltas
- Obersee
- Thunersee
- Erstfeld
Ausgestaltung
Grundlage
- Keine besondere gesetzliche Regelung
- Massgeblichkeit der allgemeinen Bestimmungen von ZGB 730 ff.
Gegenstand
- Ausbeutungsrecht
- Recht auf Abbau und Abtransport von den im Grundstück des Dienstbarkeitsbelasteten gewonnen Bodenmaterialien (Kies, Sand, Lehm und Torf [Kalk + Mergel] etc.)
Begründung
- Öffentliche Beurkundung des Dienstbarkeitsvertrags (Kiesabbauvertrag) + Grundbucheintrag
- Selbständiges und dauerndes Kiesabbaurecht
- Ausgestaltung als Grundstück
- Belastung weiteren Abbaurechten?
- Belastung mit Grundpfandrechten?
Rechte und Pflichten
- Kiesabbauberechtigter
- Recht auf Bezug und Abbau von Bodenmaterialien
- Durchbrechung des Akzessionsprinzips, weil die Bodenmaterialien Bestandteil des Bodens sind
- Kiesabbaubelasteter
- Duldung des Abbaus von Bodenmaterialien
- Weitere Duldungen (oft nicht formalisiert)
- Bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Kieswerkanlagen, Sortier- und Transportanlagen, Fahrzeugwaagen, Fahrzeugwaschanlagen uam.
Einräumungsentschädigung
- Bei Einräumung des Kiesabbaurechts, vor allem wenn der Abbau wegen des Kontrahierungszwangs zur Bildung eines Kiesabbaupools aufgeschoben ist
Ausübungsentschädigung
- in der Regel keine jährliche, quartals- oder monatsweise Ausübungsentschädigung oder
- Entschädigung nach ausgebeuteten Kubikmetern Kies und nach genutztem Wiederauffüllungsvolumen
Nebenleistungen des Kiesabbauberechtigten
- Rekultivierung
- Renaturierung
öffentlich-rechtliche Verfahren
- Verfahren bei Bund, Kanton und Gemeinde
- Gewässerschutz
- Natur- und Heimatschutz
- Fischereigesetzgebung
- Forstpolizeiordnung
- Landwirtschaftsgesetz
- Raumplanungsgesetz
- Umweltschutz
- Nutzungsplanung
- Bauzone
- Landwirtschaftszone
- Landschafts- und Ortsbildschutz
- Materialabbauzone
- Abbaudekret
- Ziele / Ergebnisse
- Kiesabbaubewilligung (Kiesabbaudekret)
- Abbauperimeter
- Auflage der Bildung eines Kiesabbau-Pools für geordneten Kiesabbau der Reihe nach (zur Vermeidung einer unästhetischen „Löcher-Landschaft“ mit Folgen für Faune und Tiere etc.)
- Kiesabbaubewilligung (Kiesabbaudekret)
Steuern
- Vide Steuern (Ausbeutungsrechte)
Weiterführende Informationen
Judikatur
- BGer 2C_255/2022 vom 07.02.2023 (Die Aufnahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks in einen Kiesabbauplan hat nicht die automatische Zuweisung zur Bauzone zur Folge)
- Kiesausbeutungsrecht: Inhalt und Umfang | bnlawyers.ch
- 5A_235/2011 | polyreg.ch
- BGE 1P.45/1999 und BGE 1P.47/1999, je vom 14.04.2000
- BGE 1C_300/2009 und BGE 1C_302/2009, je vom 07.06.2010
- BGE 128 III 169
- BGE 5A_235/2011 vom 08.08.2011
- Ferner:
- Verwaltungsgericht AG vom 11.07.1975, in: ZBl. 1976, S. 64 ff.
- BGE 2C_562/2009
Literatur
- EDELMANN BEAT, Rechtliche Probleme des Kiesabbaus im Kanton Aargau, Diss. Zürich 1990, 229 S.
- ZINDEL CHRISTOPH, Raumplanerische und umweltrechtliche Aspekte im Kiesabbau / Unterlage des Referats anlässlich der Generalversammlung des Verbands Bündner Beton und Kiesindustrie (VBBK) vom 19.03.2010
Adressen
- Kiesabbau | bafu.admin.ch
- Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie | fskb.ch