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Funktion
- Beschränktes dingliches Recht auf Baubeschränkung
Bedeutung
- gelegentlich anzutreffen
- Motive
- Sicherung eines Näherbaus
- Aussichtssicherung
- uam
- Anwendungsfälle
- bei gestückelten Grundstücken, deren Grenzfestlegung nicht in einem Quartierplanverfahren erfolgte
- bei verdichtetem Bauen
- bei Abparzellierung eines Grundstücks und Verkauf an einen Dritten / Einflussnahme auf die (noch nicht bekannte) Bausituierung des Erwerbers
- etc.
Ausgestaltung
Grundlage
- Keine besondere gesetzliche Regelung
- Massgeblichkeit der allgemeinen Bestimmungen von ZGB 730 ff.
Begründung
- Öffentliche Beurkundung des Dienstbarkeitsvertrags (samt Dienstbarkeitsplan [mit Einzeichnung der Beschränkungsfläche bzw. „Beschränkungskubus“ / negatives Lichtprofil]) + Grundbucheintrag
- als Grunddienstbarkeit
Rechte und Pflichten
- Berechtigter der Baubeschränkung
- Allgemein
- Recht auf Unterlassung eine Überbauung an bestimmter Stelle oder in bestimmter Höhe
- Projektbezogene Beschränkung
- Bestandteilbildung der Projektprofile bzw. des frei zuhaltenden Profils [negatives Lichtprofil]
- Belasteter der Baubeschränkung
- Unterlassung des Bebauens seines Grundstücks in bestimmter horizontaler oder vertikaler Ausrichtung
- in der Regel durch Dienstbarkeitsplan mit neg. Lichtprofil
Einräumungsentschädigung
- ursprünglich
- oft Kaufbedingung, ohne besondere Gegenleistung
- nachträglich
- angesichts meistens gestiegener Werte vor Ort eine Entschädigung denkbar bzw. üblich oder Einräumung auf Gegenrecht
Ausübungsentschädigung
- in der Regel keine wiederkehrende Entschädigung
Steuern
- Einräumung, Ausübung und Verzicht auf die Baubeschränkungs-Dienstbarkeit sowie Rückzug einer Baueinsprache, vide Steuern
Zivilrechtliche Geltendmachung
- Baubeschränkungsservitut ist baupolizeilich nicht relevant; Dienstbarkeitsberechtigter kann die zivilrechtliche Baubeschränkungsdienstbarkeit nicht im Rechtsmittelverfahren gegen die Baubewilligung geltend machen
- Rechtsdurchsetzung auf dem Zivilweg
- Vgl. zivilprozess.ch
Weiterführende Informationen
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