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Bauland

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Belasteter Bauland-Standort

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kontaminierte Grundstücke sind weitreichenden gesetzlichen und behördlichen Restriktionen unterworfen

Definitionen

  • Kataster der belasteten Standorte (KbS)
    • Gemäss USG 32c Abs. 2 und AltlV 5 haben die Kantone einen Kataster der belasteten Standorte (Deponiestandorte, Betriebsstandorte, Unfallstandorte)
  • Belasteter Standort
    • Definition allgemein
      • Ort, welcher mit Abfällen belastet ist
    • Differenzierungen
      • Belasteter Standort, nicht untersuchungsbedürftig
      • Belasteter Standort, untersuchungsbedürftig
      • Belasteter Standort, überwachungsbedürftig
      • Belasteter Standort, sanierungsbedürftig
      • Belasteter Standort, nicht überwachungs- und nicht sanierungsbedürftig
  • Altlast
    • Altlast im rechtlichen Sinne   =   sanierungsbedürftiger belasteter Standort

Konsequenzen für den Grundeigentümer und ggf. für den Baulanderwerber

  • Nutzungseinschränkungen
    • Faktische Überbauungsbeschränkung
    • mindestens Bauverzögerung
  • Veräusserungsbeschränkung
  • Kostenfolgen
    • Forderungen Dritter
    • Untersuchungs- und Sanierungskosten
    • Regress
  • etc.

Veräusserungsbeschränkung

  • Bewilligungspflicht der Veräusserung eines belasteten Standorts

Faktische Überbauungsbeschränkung

  • Massnahmen der zuständigen kantonalen Behörde können zu einer Nutzungs- und / oder Baubeschränkung bis zur Sanierung bzw. zu einer Sanierung im Rahmen eines Bauprojektes führen

Kosten

  • Die zuständige Behörde kann vom Verursacher eines sanierungsbedürftigen Standorts die Sicherstellung zur Deckung seines voraussichtlichen Anteils an der Sanierung
  • Der Baulanderwerber sollte keine Handlungspflichten in Bezug auf Überprüfung, Überwachung und Sanierung übernehmen, da die Kosten und Risiken bei ihm anfallen und auf den Veräusserer regressieren muss

Due diligence (Environmental Due Diligence (EDD))

  • Funktion
    • (bauhistorische) Abklärungen
    • Prüfung von allfälligen Kontaminierungen, meistens mittels Stichproben / Probebohrungen, v.a. bei früherer „nichtlandwirtschaftlicher Nutzung“
      • Gebäude, insbesondere mit
        • Gewerbenutzung
        • Industrienutzung
        • ehemaliger Bahnhof mit Geleiseanlagen
        • o.ä.
      • Umschlagsplatz
      • Lagerplatz
      • Parkplatz
      • Gärtnerei
      • Schrebergarten
      • ehem. Tanklager
      • Abfalldeponie
      • etc.
  • Entscheid je nach Ausgang der Due diligence (im Allgemeinen und die EDD im Besonderen)
    • Abstandnahme oder Weiterverfolgung der Baulanderwerbsbemühungen
  • Weitere Informationen

Gewährleistungs-Regelung im Grundstückkaufvertrag / Schadloshaltung des Baulandkäufers

  • Neben den Gewährleistungsbestimmungen des Grundstückkaufvertrages sind allfällige Zusicherungen, die gesetzlichen Pflichten und die Folgen eines belasteten Standorts bzw. einer Altlast zu besprechen und vertraglich niederzulegen
  • Belastungen von Boden, Untergrund + Gebäude

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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