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Bauland

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Vormerkungen

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Vormerkungen im Grundbuch sichern die ihnen zugrunde liegenden Rechte gegenüber später begründeten dinglichen oder vorgemerkten Rechten.

Vormerkungsarten / Grundlagen

Es bestehen drei Vormerkungsarten, nämlich:

Vormerkungsgruppen

Vormerkungsgegenstand Gesetzes- bzw. Verordnung-Grundlage Arten Link
Persönliche Rechte ZGB 959
OR 216 ff. Vorkaufsrecht  
ZGB 681b rechtsgeschäftliche Aufhebung oder Aenderung gesetzlicher Vorkaufsrechte  
OR 216 ff. Kaufsrecht  
OR 216 ff. Rückkaufsrecht  
OR 247 Abs. 2 Schenkung-Rückfallrecht  
OR 261b Mietvertrag  
OR 290 lit c. Pachtvertrag  
OR 850 Abs. 3 Verbindung der Mitgliedschaft einer Genossenschaft mit dem Eigentum an einem Grundstück  
ZGB 650 Abs. 2 Ausschluss Aufhebungsanspruch bei gewöhnlichem Miteigentum  
ZGB 712c Vorkaufsrechte des Stockwerkeigentümers  
ZGB 712c Einspracherechte des Stockwerkeigentümers  
ZGB 779a ZGB 779b Baurechtszins und allf. weitere vertragliche Bestimmungen des Baurechts  
  ZGB 814 Abs. 3 Grundpfandrechte-Nachrückungsrecht  
  ZGB 740a Abrede der Dienstbarkeitsberechtigten über Ausscheidens-Ausschluss aus der Gemeinschaft infolge Verzichts auf die Dienstbarkeit  
Verfügungsbeschränkung ZGB 960
ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 1 aufgrund einer amtlichen Anordnung zur Sicherung streitiger oder vollziehbarer Ansprüche  
ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 2 aufgrund einer Pfändung, eines Arrestes oder einer Betreibung auf Grundpfandverwertung  
ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 3 für die Sicherung der Anwartschaft des Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmers  
Vorläufige Eintragung behaupteter dinglicher Rechte ZGB 961
ZGB 961 Abs. 1 Ziffer 1 Sicherung behaupteter dinglicher Rechte  
ZGB 961 Abs. 1 Ziffer 2 ZGB 966 Abs. 2 Vom Gesetz zugelassene Ergänzung der Ausweise  

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