Definition
Vormerkungen im Grundbuch sichern die ihnen zugrunde liegenden Rechte gegenüber später begründeten dinglichen oder vorgemerkten Rechten.
Vormerkungsarten / Grundlagen
Es bestehen drei Vormerkungsarten, nämlich:
Vormerkungsgruppen |
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Vormerkungsgegenstand | Gesetzes- bzw. Verordnung-Grundlage | Arten | Link |
Persönliche Rechte | ZGB 959 | ||
OR 216 ff. | Vorkaufsrecht | ||
ZGB 681b | rechtsgeschäftliche Aufhebung oder Aenderung gesetzlicher Vorkaufsrechte | ||
OR 216 ff. | Kaufsrecht | ||
OR 216 ff. | Rückkaufsrecht | ||
OR 247 Abs. 2 | Schenkung-Rückfallrecht | ||
OR 261b | Mietvertrag | ||
OR 290 lit c. | Pachtvertrag | ||
OR 850 Abs. 3 | Verbindung der Mitgliedschaft einer Genossenschaft mit dem Eigentum an einem Grundstück | ||
ZGB 650 Abs. 2 | Ausschluss Aufhebungsanspruch bei gewöhnlichem Miteigentum | ||
ZGB 712c | Vorkaufsrechte des Stockwerkeigentümers | ||
ZGB 712c | Einspracherechte des Stockwerkeigentümers | ||
ZGB 779a ZGB 779b | Baurechtszins und allf. weitere vertragliche Bestimmungen des Baurechts | ||
ZGB 814 Abs. 3 | Grundpfandrechte-Nachrückungsrecht | ||
ZGB 740a | Abrede der Dienstbarkeitsberechtigten über Ausscheidens-Ausschluss aus der Gemeinschaft infolge Verzichts auf die Dienstbarkeit | ||
Verfügungsbeschränkung | ZGB 960 | ||
ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 1 | aufgrund einer amtlichen Anordnung zur Sicherung streitiger oder vollziehbarer Ansprüche | ||
ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 2 | aufgrund einer Pfändung, eines Arrestes oder einer Betreibung auf Grundpfandverwertung | ||
ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 3 | für die Sicherung der Anwartschaft des Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmers | ||
Vorläufige Eintragung behaupteter dinglicher Rechte | ZGB 961 | ||
ZGB 961 Abs. 1 Ziffer 1 | Sicherung behaupteter dinglicher Rechte | ||
ZGB 961 Abs. 1 Ziffer 2 ZGB 966 Abs. 2 | Vom Gesetz zugelassene Ergänzung der Ausweise |
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