Die Finanzierungsfähigkeit von Bauprojekten hängt zunächst davon ab, ob das Bauland unter der Suspensiv-Bedingung der erteilten Baubewilligung erworben wird oder nicht:
Bedingungsloser Baulanderwerb
- Sofern und soweit der Baulanderwerb nicht zu Lasten des Erwerbsobjektes fremdfinanziert wird, lässt sich eine Projektfinanzierung prüfen
- Schweizer Banken sind bei der Projektfinanzierung zurückhaltend
- Denkbar bleiben in Zeiten der Geldschwemme, von Niedrig- oder Negativzinsen und Kapitalanlagenotstand
- Venture Capital
- Private Equity-Finanzierungen
- Mit einem niedrigen Belehnungswert ist zu rechnen
Baulanderwerb nach Eintritt der Suspensiv-Bedingung (rechtskräftige Baubewilligung)
- Grundsatz
- Der Erwerber erstellt das Eigenprojekt vor dem Erwerb des Entwicklungslandes
- Eine Vorabfinanzierung ist daher kaum möglich
- Ausnahme
- Erwerb von Land und (Verkäufer-)Projekt
- Mittelbare Finanzierung im Rahmen der Baulandfinanzierung
- Belehnungswert bei baubewilligtem Projekt dürfte höher ausfallen als bei Refinanzierung des Landerwerbs ohne Projekt und ohne Bewilligung
Abschliessend ist zu empfehlen, sich vor dem Baulanderwerb auch mit Bezug auf eine benötigte Projektfinanzierung individuell beraten zu lassen.
Weiterführende Informationen
- Grundlage / Überblick
- Weitere Sicherheiten (nebst Grundpfandsicherheiten)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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