Einleitung
Der Konkurs bedeutet – ganz kurz dargestellt – in der Regel:
Standortbestimmung (Bestandesaufnahme und Bewertung der angefangenen Arbeiten)
- Bauleistung (Teilleistungen)
- Finanzielles
- Anspruch der Gegenpartei
- Erbrachte Teilleistungen
- Saldo (Nachzahlung oder Überzahlung)
Entscheid der Konkursverwaltung über Eintritt (Vertragserfüllung) oder Nichteintritt
- Eintritt
- Die Verpflichtungen des Gemeinschuldners werden zur Massaschuld der Konkursmasse, so auch die Erfüllung des Bauwerksvertrages
- Vertragseintrittswirkung
- Nichteintritt
- Tritt die Konkursverwaltung nicht in den vorbestandenen Werkvertrag ein, wandelt sich der Realerfüllungsanspruch in eine allf. Geldforderung um, die der Berechtigte mittels Forderungseingabe zur Kollokation anmelden kann
- Nichteintritt
Bauwerkfertigstellung (bei Nichteintritt)
- Unternehmerkonkurs
- Nachfolgeunternehmer (bei klassischer Bauweise ohne Subunternehmer)
- Werkvertrag über die restliche Bauleistung
- Ehemaliger Subunternehmer wird zum Hauptunternehmer
- Werkvertrag über die restliche Bauleistung
- Nachfolgeunternehmer (bei klassischer Bauweise ohne Subunternehmer)
- Bauherrenkonkurs
- Freihandkäufer oder Ersteigerer
- Werkvertrag über die restliche Bauleistung mit einem Unternehmer
- Freihandkäufer oder Ersteigerer
Bestandesaufnahme und Bewertung der angefangenen Arbeiten
In allen Fällen, wo der Konkurs vor Bauvollendung eröffnet wird, ist eine Bestandesaufnahme und eine Bewertung der angefangenen Arbeiten erforderlich:
- Bauabrechnung | konkursbedingte-bauabrechnung.ch
Weiteres Verfahren – Weitere Entscheide
In den Ausführungen zum Werkvertragsrecht sind die Konkursfolgen, sei es bei Konkurseröffnung über den Unternehmer (häufiger), sei es über den Bauherrn (seltener), erläutert:
- Allgemeines (Einleitung)
- Konkurs | werk-vertrag.ch
- Unternehmer-Konkurs
- Bauherren-Konkurs
- Bestellerkonkurs | werk-vertrag.ch
Weiterführende Informationen
- Vertrag im Konkurs
- Konkursinventar
- Forderungseingabe | forderungseingabe
- Kollokationsplan | kollokationsplan.ch
- Konkursbedingte Bauabrechnung | konkursbedingte-bauabrechnung.ch
- Situation nach Eintragung
- SchKG-Abtretung