Einleitung
Der Konkurs bedeutet – ganz kurz dargestellt – in der Regel:
Standortbestimmung (Bestandesaufnahme und Bewertung der angefangenen Arbeiten)
- Bauleistung (Teilleistungen)
- Finanzielles
- Anspruch der Gegenpartei
- Erbrachte Teilleistungen
- Saldo (Nachzahlung oder Überzahlung)
Entscheid der Konkursverwaltung über Eintritt (Vertragserfüllung) oder Nichteintritt
- Eintritt
- Die Verpflichtungen des Gemeinschuldners werden zur Massaschuld der Konkursmasse, so auch die Erfüllung des Bauwerksvertrages
- Vertragseintrittswirkung
- Nichteintritt
- Tritt die Konkursverwaltung nicht in den vorbestandenen Werkvertrag ein, wandelt sich der Realerfüllungsanspruch in eine allf. Geldforderung um, die der Berechtigte mittels Forderungseingabe zur Kollokation anmelden kann
- Nichteintritt
Bauwerkfertigstellung (bei Nichteintritt)
- Unternehmerkonkurs
- Nachfolgeunternehmer (bei klassischer Bauweise ohne Subunternehmer)
- Werkvertrag über die restliche Bauleistung
- Ehemaliger Subunternehmer wird zum Hauptunternehmer
- Werkvertrag über die restliche Bauleistung
- Nachfolgeunternehmer (bei klassischer Bauweise ohne Subunternehmer)
- Bauherrenkonkurs
- Freihandkäufer oder Ersteigerer
- Werkvertrag über die restliche Bauleistung mit einem Unternehmer
- Freihandkäufer oder Ersteigerer
Bestandesaufnahme und Bewertung der angefangenen Arbeiten
In allen Fällen, wo der Konkurs vor Bauvollendung eröffnet wird, ist eine Bestandesaufnahme und eine Bewertung der angefangenen Arbeiten erforderlich:
- Bauabrechnung | konkursbedingte-bauabrechnung.ch
Weiteres Verfahren – Weitere Entscheide
In den Ausführungen zum Werkvertragsrecht sind die Konkursfolgen, sei es bei Konkurseröffnung über den Unternehmer (häufiger), sei es über den Bauherrn (seltener), erläutert:
- Allgemeines (Einleitung)
- Konkurs | werk-vertrag.ch
- Unternehmer-Konkurs
- Bauherren-Konkurs
- Bestellerkonkurs | werk-vertrag.ch
Weiterführende Informationen
- Vertrag im Konkurs
- Konkursinventar
- Forderungseingabe | forderungseingabe
- Kollokationsplan | kollokationsplan.ch
- Konkursbedingte Bauabrechnung | konkursbedingte-bauabrechnung.ch
- Situation nach Eintragung
- SchKG-Abtretung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.