Einleitung
Der Konkurs bedeutet – ganz kurz dargestellt – in der Regel:
Standortbestimmung (Bestandesaufnahme und Bewertung der angefangenen Arbeiten)
- Bauleistung (Teilleistungen)
- Finanzielles
- Anspruch der Gegenpartei
- Erbrachte Teilleistungen
- Saldo (Nachzahlung oder Überzahlung)
Entscheid der Konkursverwaltung über Eintritt (Vertragserfüllung) oder Nichteintritt
- Eintritt
- Die Verpflichtungen des Gemeinschuldners werden zur Massaschuld der Konkursmasse, so auch die Erfüllung des Bauwerksvertrages
- Vertragseintrittswirkung
- Nichteintritt
- Tritt die Konkursverwaltung nicht in den vorbestandenen Werkvertrag ein, wandelt sich der Realerfüllungsanspruch in eine allf. Geldforderung um, die der Berechtigte mittels Forderungseingabe zur Kollokation anmelden kann
- Nichteintritt
Bauwerkfertigstellung (bei Nichteintritt)
- Unternehmerkonkurs
- Nachfolgeunternehmer (bei klassischer Bauweise ohne Subunternehmer)
- Werkvertrag über die restliche Bauleistung
- Ehemaliger Subunternehmer wird zum Hauptunternehmer
- Werkvertrag über die restliche Bauleistung
- Nachfolgeunternehmer (bei klassischer Bauweise ohne Subunternehmer)
- Bauherrenkonkurs
- Freihandkäufer oder Ersteigerer
- Werkvertrag über die restliche Bauleistung mit einem Unternehmer
- Freihandkäufer oder Ersteigerer
Bestandesaufnahme und Bewertung der angefangenen Arbeiten
In allen Fällen, wo der Konkurs vor Bauvollendung eröffnet wird, ist eine Bestandesaufnahme und eine Bewertung der angefangenen Arbeiten erforderlich:
- Bauabrechnung | konkursbedingte-bauabrechnung.ch
Weiteres Verfahren – Weitere Entscheide
In den Ausführungen zum Werkvertragsrecht sind die Konkursfolgen, sei es bei Konkurseröffnung über den Unternehmer (häufiger), sei es über den Bauherrn (seltener), erläutert:
- Allgemeines (Einleitung)
- Konkurs | werk-vertrag.ch
- Unternehmer-Konkurs
- Bauherren-Konkurs
- Bestellerkonkurs | werk-vertrag.ch
Weiterführende Informationen
- Vertrag im Konkurs
- Konkursinventar
- Forderungseingabe | forderungseingabe
- Kollokationsplan | kollokationsplan.ch
- Konkursbedingte Bauabrechnung | konkursbedingte-bauabrechnung.ch
- Situation nach Eintragung
- SchKG-Abtretung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.