Der Bundesrat (BR) verfolgte mit den COVID-19-Krediten zugunsten der von der Pandemie geschädigten Unternehmen folgende Ziele:
- Liquidität für Fixkosten-Deckung
- Angebot einer Überbrückungsfinanzierung an die KMU für die Sicherstellung der Liquidität zur Deckung der laufenden Fixkosten während mindestens 3 Monaten sicherzustellen;
- Das vom BR mit der Vorbereitung betraute EFD traf folgende Annahmen:
- Der Umsatz dürfte zu je einem Drittel die Lohnkosten (gedeckt durch Kurzarbeitsentschädigung), die variablen und die fixen Kosten decken
- Die anderen staatlichen Unterstützungsmassnahmen dürften aufgrund der aufwendigeren Bearbeitung erst mit Verzögerung eine Wirkung entfalten
- Das vom BR mit der Vorbereitung betraute EFD traf folgende Annahmen:
- Angebot einer Überbrückungsfinanzierung an die KMU für die Sicherstellung der Liquidität zur Deckung der laufenden Fixkosten während mindestens 3 Monaten sicherzustellen;
- Insolvenz-Vermeidung
- Vermeidung, dass gesunde Unternehmen aufgrund einer sich rasch verschlechternden Liquiditätssituation die Geschäftstätigkeit aufgeben und die Angestellten entlassen müssen
- Schnelle Hilfe
- Sofortige, zielgerichtete und unkomplizierte Hilfe.
Keine allgemeine Wirtschaftsförderung
- Die Covid-19-Kredite sollten aber keine umfassende Wirtschaftsförderung sein, sondern nur die drohende Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen verhindern.
Weitere unterstützende Massnahme: Dispens von der Überschuldungsanzeige nach Art. 725 OR
- Weiter wirkte unterstützend, dass Covid-19-Kredite nach Art. 3 Covid-19-SBüV bei der Berechnung des Kapitalverlusts und der Überschuldung nach Art. 725 OR nicht als Fremdkapital des Unternehmens zu berücksichtigen sind (vgl. Art. 24 Covid-19-SBüV bzw. Art. 24 Covid-19-SBüG).
Hinweise
- Erklärung von BR Ueli Maurer, wonach ein Kreditabruf innerhalb von dreissig Minuten geschehen sollte
- Medienkonferenz vom 25.03.2020
- abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=OsYIlOr7aJk&vl=de-CH)
- Erläuterungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) zur Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung) vom 14. April 2020, S. 9
Literatur
- MÄRKLI BENJAMIN / GUT MORITZ, Missbrauch von Krediten nach Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung, AJP 6/2020, S. 722 ff., S. 724