Gewerbsmässige Darlehensgewährung
Die Darlehensgewährung von Geld an mehr als 20 Kreditnehmer gegen deren Verpflichtung, die erhaltene Summe zurückzuzahlen und allenfalls zu verzinsen, schafft eine bankenrechtliche Unterstellungspflicht (finma).
Gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen
Im Umkehrschluss wird auch die Entgegennahme von Geldern von mehr als 20 Kunden als gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen qualifiziert, was eine Unterstellungspflicht unter die Aufsicht der finma begründet.
Gesetze
- BankG 3 ff.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Bankenrecht | banken-recht.ch
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AuslagenEinleitung zu Auslagen / SpesenAutoren:BaukonsortiumEinleitung zum BaukonsortiumAutoren:Konsumkredit / KonsumkrediteEinleitung Konsumkredit / KonsumkrediteAutoren:Paymaster-ServicesEinleitung zu Paymaster ServicesAutoren:Rohbaumiete / Miete RohbauEinleitung zur RohbaumieteAutoren:Mietzinsreduktion / MietzinssenkungEinleitung zur Mietzinssenkung / Mietzinsr...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht