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Darlehen / Kredite

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Gewerbsmässige Darlehensgewährung / -entgegennahme

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Darlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gewerbsmässige Darlehensgewährung

Die Darlehensgewährung von Geld an mehr als 20 Kreditnehmer gegen deren Verpflichtung, die erhaltene Summe zurückzuzahlen und allenfalls zu verzinsen, schafft eine bankenrechtliche Unterstellungspflicht (finma).

Gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen

Im Umkehrschluss wird auch die Entgegennahme von Geldern von mehr als 20 Kunden als gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen qualifiziert, was eine Unterstellungspflicht unter die Aufsicht der finma begründet.

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