- Definition
- Verpflichtungen unter Banken in Bezug auf Kreditgewährung, Kreditsicherung und Einflussnahme der Unternehmensführung
- Grundlagen
- Gesetzliche Grundlagen
- OR 530 ff. (einfache Gesellschaft)
- ev. ZGB 60 ff. (Verein)
- ev. OR 620 ff. (Aktiengesellschaft)
- OR 1 ff. (allgemeine Bestimmungen)
- Wirtschaftliche Grundlagen
- Ausgangslage
- Banken-Mehrzahl
- Motive
- Risikoverteilung bei Grosskrediten
- Eliminierung der Konkurrenzsituation
- Kreditnehmer mit schlechter gewordener Bonität
- Politischer Druck bei Arbeitsplatzverlustgefahr
- Konsortium als Problemlösungsmethode
- Koordination verflochtener Kredit- und insbesondere Besicherungsverhältnisse
- Interessenkonflikt der Banken
- Nachteile überwiegen oft die Vorteile
- Nicht alle Banken-Mitglieder wollen oder können mithalten bzw. haben u.U. gegenläufige Individualvereinbarungen
- Gemeinsame Interessenlage
- Ausgangslage
- Gesetzliche Grundlagen
- Abgrenzungen
- Kredit-Konsortium
- Vereinigung der Banken zur gemeinsamen Kreditvergabe und -abwicklung
- Konsortialkredit
- Keine einzelnen Kreditbeziehungen der Banken zum Kreditnehmer, sondern nur ein Kreditverhältnis zwischen den gemeinsam als Konsortium auftretenden Banken und dem Kreditnehmer
- Praxisbeispiele
- Investitionskredit
- Sanierungskredit
- Gentlemen’s Agreement
- Definition
- Mehrere Banken als Kreditgeber desselben Kreditnehmers wollen für Information und Koordination der Kreditbeziehungen keine rechtliche Regelung ihrer Beziehungen
- Folgen
- Keine klagbaren Hauptansprüche vs. andere Banken aus GA
- Wahrung Selbstbefriedigungsrecht
- Vorbehalte
- allf. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
- allenfalls Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
- ev. paulianische Anfechtung
- einzelne Begründung von faktischer Organschaft
- vgl. ferner
- Definition
- Stillhalteabkommen
- Zahlungsaufschubabkommen Kreditgeber / Kreditnehmer
- Kredit-Konsortium
- Zulässigkeit
- Ja
- Rechtnatur
- Rechtsform
- Einfache Gesellschaft
- Verein
- Vereinsrecht | vereins-recht.ch
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaftsvertrag / Elemente
- Gesellschaftszweck
- Interessen
- Leistungen
- Ergänzende Schuldverträge / Elemente
- Zweck
- Verhältnis zum Gesellschaftsvertrag
- Rechtsform
- Ziele
- Koordination trotz rechtlich separater, unabhängiger Kreditbeziehungen
- Motive
- Banken möchten eine stärkere rechtliche Bindung als beim Gentlemen’s Agreement
- Banken wollen nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich gemeinsam gegenüber dem Kreditnehmer auftreten
- Arten
- Indirekte Konsortialvereinbarung
- Direkte Konsortialvereinbarung
- Konsortialvereinbarung im Kreditbereich
- Konsortialvereinbarung im Nichtkreditbereich
- Inhalt der Konsortialvereinbarung
- Abreden über Kreditverhalten
- Abreden über Verlustausgleich
- Treuepflicht
- Schweigepflicht / Bankgeheimnis
- Schadenersatz
- Organisation
- Beendigung
- Stellung Dritter
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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