Beim Krediteröffnungsvertrag wird differenziert in:
Weiterführende Informationen
- Abgrenzung der Kreditlimite vom normalen Kreditvertrag
- Kreditlimite = Aussetzung für mehrere Kreditverträge, zur wiederholten oder sukzessiven Benützung
- Normaler Kreditvertrag = Einzelkreditgeschäft zur Einmalauszahlung und Einmalrückzahlung
- Rechtsnatur des Krediteröffnungsvertrages
- Ältere Zweistufentheorie
- trennt Krediteröffnungsvertrag und die anschliessenden Kreditgeschäfte in eigene Verträge
- Neuere Lehrmeinung
- Parteien wollen sich direkt mit Abschluss des Krediteröffnungsvertrages auch zur Darlehensbegebung und –rückzahlung
- Ältere Zweistufentheorie