Ferien-Umrechnungstabelle | ||
Umrechnung des Jahres-Ferienguthabens in Tage p.a. | ||
Formel | 20 Tage : 48 Wochen x 52 Wochen = | 21,67 Tage |
Umrechnung des Jahres-Ferienguthabens in monatliche Ferien-Ansprüche in Tage | ||
Einsatztage
Ferienwochen pro Jahr |
Ferientage pro Monat | |
5 Tage-Arbeitswoche | 4 Tage-Arbeitswoche | |
4 Wochen Ferien p.a. | 1,67 Tage *) | 1,33 Tage |
5 Wochen Ferien p.a. | 2,08 Tage | 1,67 Tage |
6 Wochen Ferien p.a. | 2,50 Tage | 2,00 Tage |
Legende | ||
Ferientage-Berechnung / Rundung | *)
21,67 Tage : 12 Monate = 1,6666 Tage Berechnungsergebnis ohne Rundung: 1,6666 Tage Berechnungsergebnis gerundet: 1,67 Tage |
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Ferientage-Rundung | Das Berechnungsresultat ist auf halbe oder ganze Ferientage auf- oder abzurunden, zumal kürzere Ferien als sog. „Halbtage“ nicht gewähr werden sollten | |
Arbeitnehmer, der im Laufe des Dienstalters 20 Jahre alt wird | Ferienanspruch von 5 Wochen: bis und mit Monat, in dem er das 20. Altersjahr vollendet | |
Teilzeitarbeitende | Gleicher Anspruch, gleiche Dauer
zB 50 % Pensum: 4 Wochen Ferien (nicht bloss 2 Wochen) Unterschied: ggf. bei Berechnung des Ferienersatzlohns (50 % eines Monatslohns) |
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Pro rata-temporis-Ferienberechnung nach Kalenderjahr oder nach Kalendertagen | ||
Praxis Kalenderjahr-Rechnung | · Zulässigkeit (ohne weiteres, oft Abrede oder Konkludenz)
· korrekte Rechnungsergebnisse · Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer |
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Praxis Kalendertage-Rechnung | · Zulässigkeit? Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung
· Rechnungsergebnisse: kurzzeitige Arbeitsverhältnisse und bei niedrigen Ferienansprüchen unterschiedliche Resultate |
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Copyright Bürgi Nägeli Rechtsanwälte (21.12.2012) |
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