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Ferienanspruch

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Exkurs: Sabbatical

Rechtsgebiet:
Ferienanspruch
Stichworte:
Ferienanspruch, Ferienrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Sabbatical = Vorübergehendes Fernbleiben von der Arbeitsstelle in einem den Ferienanspruch übersteigenden Mass, zB für Aus- und Weiterbildung oder persönliche Regeneration
  • Synonyme
    • Auszeit
    • Sabbatjahr
    • Time-out
    • Kreative Pause
    • Unbezahlter Langzeiturlaub

Abgrenzungen (Kein Sabbatical)

  • Auszeit zwischen dem Verlassen einer Stelle und dem Neuantritt der neuen Arbeitsstelle
  • Kompensation angesparter Arbeitszeit vor dem Verlassen der Stelle
  • Freistellung durch den Arbeitgeber (https://law.ch/lawinfo/freistellung/)
  • Frühpensionierung (vorgezogener Ruhestand)

Ziele

  • Burn-out-Prävention
  • Höherer Erholungsbedarf als es die ordentlichen Ferien abdecken

Motive

  • Neue Energie tanken / persönliche Regeneration
  • Steigerung Motivation + Kreativität
  • Instrument der Personalentwicklung (Weiterbildung / Umschulung / berufliche Neuorientierung / Forschung)
  • Reisen / Unterstützung sozialer Projekte
  • Burn-out-Vorbeugung

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Erstarkung von Leistungsfähigkeit
  • Motivation des Arbeitnehmers
  •  

Nachteile für den Arbeitgeber

  • Vakanz und Stellvertretungsprobleme
  • Temporärer Wissens- und know how-Verlust

Voraussetzungen

  • Kenntnis der Unternehmenskultur des Arbeitgebers
  • Klärung der rechtlichen Aspekte, v.a. mit dem Arbeitgeber
  • Schaffung des Versicherungsschutzes während der Auszeit
  • Refinanzierung der Auszeit
  • (Beibehaltung des Schweizer Wohnsitzes)

Arbeitsvertrag

  • Präambel
    • Wiedergabe, auf wessen Initiative und in wessen Interesse das Sabbatical gewährt wird (Ziel: Vereinbarung wird im Streitfall besser interpretierbar)
    • Hinweis auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
  • Regelung der Weiterführung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer
    • Versprechen einer Rückkehr auf die gleiche Arbeit bzw. gleiche Funktion oder nur auf eine zumutbar gleichwertige Arbeit
  • Ruhen der Leistungspflicht des Arbeitnehmers
    • Grundsatz
      • Freistellung von der Arbeitspflicht
    • Ausnahmen
      • Vereinbarung bei Kader- oder Schlüsselstelle
        • Erreichbarkeit für Notfälle?
        • Rückrufbarkeit aus bestimmten Gründen?
          • Minimale Ankündigungsfrist?
  • Ruhen der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
    • Grundsatz
      • Unbezahlte Abwesenheit
    • Ausnahmen
      • Ganz oder teilweise Bezahlung des Sabbaticals durch den Arbeitgeber
      • Flexible Arbeitszeitmodelle
        • Ansparung von Überstunden auf „Langzeitarbeitszeitkonto
        • Reduzierte Lohnauszahlung + Gutschrift der zurückbehaltenen Summen auf Sabbatical-Konto
    • Keine Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit oder Unfall
    • Keine Familienzulagen während der Auszeit
  • Ruhen der Nebenrechte und –pflichten bzw. von Weisungsrecht und Fürsorgepflicht
  • Vereinbarung Kündigungsaufschub auf den Zeitpunkt der Rückkehr von der Auszeit bzw. temporäre Verlängerung der Kündigungsfrist, ev. Abrede zur Bindungsdauer nach Auszeit-Rückkehr
    • Rückkehrgarantie?

Versicherungsschutz

  • AHV/IV/EO- + ALV-Prämien-Weiterzahlung
    • Vermeidung von Beitragslücken
    • Meldung bei der Ausgleichskasse
    • Entrichtung der Minimalbeiträge für Nichterwerbstätige (sog. Nichterwerbstätigenbeiträge)
    • ALV: keine Anrechnung des unbezahlten Urlaubs an die Beitragszeit
  • BVG-Weiterführung / -einzahlung
    • Massgeblichkeit des Reglements der Pensionskasse bzw. des Kollektivverssicherungsvertrags
    • Versicherungspflicht endet bei Unterschreitung des BVG-Mindestlohns durch die Auszeit bzw. für die Risiken von Tod und Invalidität einen Monat nach Ende des Lohnanspruchs und es kann das Alterssparen nicht fortgesetzt werden
      • Für den unbezahlten Urlaub kennt Ihre Pensionskasse vielleicht eine Lösung
    • Rat: Sprechen Sie mit dem Pensionskassenverantwortlichen des Unternehmens
  • Unfallversicherung (UVG)
    • Obligatorische Unfallversicherung
      • Weiterlauf der Deckung nur für 30 Tage nach Urlaubsbeginn
      • Abredeversicherung (für max. 180 Tage)
    • Notwendigkeit einer privaten Unfallversicherung
  • (Kollektiv-)Krankenversicherung (KVG)
    • Prüfung der Police / Dahinfallen Versicherungsschutz?
    • ev. Abschluss Einzelversicherung
    • ggf. Krankenversicherungsträger informieren und sich erkundigen, ob die Versicherung weitergeführt werden kann (meistens max. 2 Jahre)
  • Familienzulagen
    • Vorausgesetzt, dass der AHV-pflichtige Jahreslohn trotz des unbezahlten Urlaubs mindestens CHF 7‘110 beträgt (bitte Betrags-Aktualität prüfen), besteht während 3 Monaten weiterhin Anspruch auf Familienzulagen; wurde der unbezahlte Urlaub während des Monats begonnen, besteht der Anspruch für diesen Monat und die 3 folgenden Monate
  • Normale Fortsetzung der privaten Versicherungsverträge
  • ev. geografische, gegenständliche und summenmässige Deckungserweiterung bei Auslandaufenthalten
  • ev. Reiseversicherungen

Finanzierung

  • Fortführung des Arbeitsvertrags
  • Langzeitkonto?
  • Sonderform der Teilzeit (Teilleistungen aus der Abwesenheit)
  • Arbeitgeber-Beiträge (zB Dienstaltersgeschenk oder Honorierung besonderer Leistungen)?
  • Unbezahlter Urlaub?

Steuern

  • Steuerliche Fragestellung:
    • Ist der Sabbatical-Aufwand eine steuerlich abzugsfähige Weiterbildung?
  • Beurteilungskriterien der Steuerbehörden bzw. Voraussetzungen für einen steuerlich absetzbaren Aufwand:
    • Absolvierung einer Weiterbildung für die aktuelle Tätigkeit
    • Rückkehr zum früheren Arbeitgeber
    • Quantitativ der Weiterbildungskosten bzw. des Sabbatical-Aufwands
  • Grossunternehmen haben oft Steuerrulings für die Sabbaticals ihrer Mitarbeiter
  • Trifft der „Auszeiter“ vor Sabbatical-Antritt selber Abklärungen bei den Steuerbehörden und erhält Antworten, sollte er sich diese schriftlich bestätigen lassen

Erwartungen des Arbeitnehmers

  • Verbringen der Auszeit
  • Nutzen nach der Auszeit

Planung

  • Art und Nutzung der Auszeit
  • Richtiges Timing
  • Sabbatical-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber / Rückkehr in gleiche Funktion + für gleiche Arbeit
  • Sicherstellung des Versicherungsschutzes
  • Refinanzierung Einkommen
  • Abklärung steuerliche Implikationen

Inhalt

  • Festlegung der Vorgehens für Motivationssteigerung
  • Beispiele: Sprachaufenthalt, Kloster-Aufenthalt, Bergbauer auf Zeit, Weltreise mit Motorrad, Seitenwechsel

Rückkehr von Sabbatical

  • Entspannte Wiedereingliederung in den Job (Start mit Teilzeitpensum?)
  • Keine übertriebenen Erwartungen

Weiterführende Informationen

Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern bzw. Funktionsstufen

  • Institutionalisierung des Auszeit-Programms zur Gleichbehandlung der Mitarbeiter

Gesetzliche Grundlagen

Judikatur

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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