Definition
- Sabbatical = Vorübergehendes Fernbleiben von der Arbeitsstelle in einem den Ferienanspruch übersteigenden Mass, zB für Aus- und Weiterbildung oder persönliche Regeneration
- Synonyme
- Auszeit
- Sabbatjahr
- Time-out
- Kreative Pause
- Unbezahlter Langzeiturlaub
Abgrenzungen (Kein Sabbatical)
- Auszeit zwischen dem Verlassen einer Stelle und dem Neuantritt der neuen Arbeitsstelle
- Kompensation angesparter Arbeitszeit vor dem Verlassen der Stelle
- Freistellung durch den Arbeitgeber (https://law.ch/lawinfo/freistellung/)
- Frühpensionierung (vorgezogener Ruhestand)
Ziele
- Burn-out-Prävention
- Höherer Erholungsbedarf als es die ordentlichen Ferien abdecken
Motive
- Neue Energie tanken / persönliche Regeneration
- Steigerung Motivation + Kreativität
- Instrument der Personalentwicklung (Weiterbildung / Umschulung / berufliche Neuorientierung / Forschung)
- Reisen / Unterstützung sozialer Projekte
- Burn-out-Vorbeugung
Vorteile für den Arbeitgeber
- Erstarkung von Leistungsfähigkeit
- Motivation des Arbeitnehmers
Nachteile für den Arbeitgeber
- Vakanz und Stellvertretungsprobleme
- Temporärer Wissens- und know how-Verlust
Voraussetzungen
- Kenntnis der Unternehmenskultur des Arbeitgebers
- Klärung der rechtlichen Aspekte, v.a. mit dem Arbeitgeber
- Schaffung des Versicherungsschutzes während der Auszeit
- Refinanzierung der Auszeit
- (Beibehaltung des Schweizer Wohnsitzes)
Arbeitsvertrag
- Präambel
- Wiedergabe, auf wessen Initiative und in wessen Interesse das Sabbatical gewährt wird (Ziel: Vereinbarung wird im Streitfall besser interpretierbar)
- Hinweis auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- Regelung der Weiterführung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer
- Versprechen einer Rückkehr auf die gleiche Arbeit bzw. gleiche Funktion oder nur auf eine zumutbar gleichwertige Arbeit
- Ruhen der Leistungspflicht des Arbeitnehmers
- Grundsatz
- Freistellung von der Arbeitspflicht
- Ausnahmen
- Vereinbarung bei Kader- oder Schlüsselstelle
- Erreichbarkeit für Notfälle?
- Rückrufbarkeit aus bestimmten Gründen?
- Minimale Ankündigungsfrist?
- Vereinbarung bei Kader- oder Schlüsselstelle
- Grundsatz
- Ruhen der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
- Grundsatz
- Unbezahlte Abwesenheit
- Ausnahmen
- Ganz oder teilweise Bezahlung des Sabbaticals durch den Arbeitgeber
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Ansparung von Überstunden auf „Langzeitarbeitszeitkonto
- Reduzierte Lohnauszahlung + Gutschrift der zurückbehaltenen Summen auf Sabbatical-Konto
- Keine Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit oder Unfall
- Keine Familienzulagen während der Auszeit
- Grundsatz
- Ruhen der Nebenrechte und –pflichten bzw. von Weisungsrecht und Fürsorgepflicht
- Vereinbarung Kündigungsaufschub auf den Zeitpunkt der Rückkehr von der Auszeit bzw. temporäre Verlängerung der Kündigungsfrist, ev. Abrede zur Bindungsdauer nach Auszeit-Rückkehr
- Rückkehrgarantie?
Versicherungsschutz
- AHV/IV/EO- + ALV-Prämien-Weiterzahlung
- Vermeidung von Beitragslücken
- Meldung bei der Ausgleichskasse
- Entrichtung der Minimalbeiträge für Nichterwerbstätige (sog. Nichterwerbstätigenbeiträge)
- ALV: keine Anrechnung des unbezahlten Urlaubs an die Beitragszeit
- BVG-Weiterführung / -einzahlung
- Massgeblichkeit des Reglements der Pensionskasse bzw. des Kollektivverssicherungsvertrags
- Versicherungspflicht endet bei Unterschreitung des BVG-Mindestlohns durch die Auszeit bzw. für die Risiken von Tod und Invalidität einen Monat nach Ende des Lohnanspruchs und es kann das Alterssparen nicht fortgesetzt werden
- Für den unbezahlten Urlaub kennt Ihre Pensionskasse vielleicht eine Lösung
- Rat: Sprechen Sie mit dem Pensionskassenverantwortlichen des Unternehmens
- Unfallversicherung (UVG)
- Obligatorische Unfallversicherung
- Weiterlauf der Deckung nur für 30 Tage nach Urlaubsbeginn
- Abredeversicherung (für max. 180 Tage)
- Notwendigkeit einer privaten Unfallversicherung
- Obligatorische Unfallversicherung
- (Kollektiv-)Krankenversicherung (KVG)
- Prüfung der Police / Dahinfallen Versicherungsschutz?
- ev. Abschluss Einzelversicherung
- ggf. Krankenversicherungsträger informieren und sich erkundigen, ob die Versicherung weitergeführt werden kann (meistens max. 2 Jahre)
- Familienzulagen
- Vorausgesetzt, dass der AHV-pflichtige Jahreslohn trotz des unbezahlten Urlaubs mindestens CHF 7‘110 beträgt (bitte Betrags-Aktualität prüfen), besteht während 3 Monaten weiterhin Anspruch auf Familienzulagen; wurde der unbezahlte Urlaub während des Monats begonnen, besteht der Anspruch für diesen Monat und die 3 folgenden Monate
- Normale Fortsetzung der privaten Versicherungsverträge
- ev. geografische, gegenständliche und summenmässige Deckungserweiterung bei Auslandaufenthalten
- ev. Reiseversicherungen
Finanzierung
- Fortführung des Arbeitsvertrags
- Langzeitkonto?
- Sonderform der Teilzeit (Teilleistungen aus der Abwesenheit)
- Arbeitgeber-Beiträge (zB Dienstaltersgeschenk oder Honorierung besonderer Leistungen)?
- Unbezahlter Urlaub?
Steuern
- Steuerliche Fragestellung:
- Ist der Sabbatical-Aufwand eine steuerlich abzugsfähige Weiterbildung?
- Beurteilungskriterien der Steuerbehörden bzw. Voraussetzungen für einen steuerlich absetzbaren Aufwand:
- Absolvierung einer Weiterbildung für die aktuelle Tätigkeit
- Rückkehr zum früheren Arbeitgeber
- Quantitativ der Weiterbildungskosten bzw. des Sabbatical-Aufwands
- Grossunternehmen haben oft Steuerrulings für die Sabbaticals ihrer Mitarbeiter
- Trifft der „Auszeiter“ vor Sabbatical-Antritt selber Abklärungen bei den Steuerbehörden und erhält Antworten, sollte er sich diese schriftlich bestätigen lassen
Erwartungen des Arbeitnehmers
- Verbringen der Auszeit
- Nutzen nach der Auszeit
Planung
- Art und Nutzung der Auszeit
- Richtiges Timing
- Sabbatical-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber / Rückkehr in gleiche Funktion + für gleiche Arbeit
- Sicherstellung des Versicherungsschutzes
- Refinanzierung Einkommen
- Abklärung steuerliche Implikationen
Inhalt
- Festlegung der Vorgehens für Motivationssteigerung
- Beispiele: Sprachaufenthalt, Kloster-Aufenthalt, Bergbauer auf Zeit, Weltreise mit Motorrad, Seitenwechsel
Rückkehr von Sabbatical
- Entspannte Wiedereingliederung in den Job (Start mit Teilzeitpensum?)
- Keine übertriebenen Erwartungen
Weiterführende Informationen
Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern bzw. Funktionsstufen
- Institutionalisierung des Auszeit-Programms zur Gleichbehandlung der Mitarbeiter
Gesetzliche Grundlagen
Judikatur
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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