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Ferienanspruch

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„Ferienlohn inbegriffen“?

Rechtsgebiet:
Ferienanspruch
Stichworte:
Ferienanspruch, Ferienrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern stellt sich häufig die Streitfrage:

  • Darf der Ferienlohn in den laufenden Lohn eingeschlossen werden?

Grundsatz

  • Der (Monats-)Lohn läuft während der Ferienzeit grundsätzlich weiter.
  • Es ist daher nicht zulässig, den Lohn für die Ferienzeit in die regulären Lohnzahlungen einzurechnen bzw. dazuzuschlagen

Ausnahmen

  • Schwierige Berechnung des Ferienlohns
    • Gründe
      • kurzer Anstellungsdauer
      • unregelmässigen Einsatzes
  • Teilzeit-Arbeit
    • Voraussetzungen
      • Gesonderter Ausweis (in Prozenten und betraglich)
        • im schriftlichen Arbeitsvertrag
        • in jeder Lohnabrechnung
  • vgl. hiezu die strengen Anforderungen unter Ausnahmen vom Ferien-Abgeltungsverbot

Weiterführende Informationen

  • Bestimmte Arbeitsverhältnisse (Ausnahme nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung)
  • Unregelmässige Arbeit mit Ferienberechnungsschwierigkeiten
    • JAR 1998, 160 (BGE)
    • JAR 1991, 184 (Appelationsgericht Kanton Basel-Stadt)
    • JAR 1991, 189 (BGE)
  • Teilzeitarbeitsverhältnis
  • Einschluss in den Lohn
    • Gesonderter Ferienlohn-Ausweis in schriftlichem Arbeitsvertrag
    • Gesonderter Ferienlohn-Ausweis in der Lohnabrechnung
    • Möglichkeit zum Ferienverbringen
    • Folgen der Formvorschriften-Verletzung des gesonderten Ferienlohn-Ausweises
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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