Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten den jährlichen Ferienbezug beachten und angesichts des Erholungsanliegens dafür sorgen, dass sich nicht ein zu hoher Feriensaldo zugunsten des Arbeitnehmers aufbaut.
Der ferien-weisungsberechtigte Arbeitgeber hat folgendes zu beachten:
- Arbeitgeber
- zu wenig bezogene Ferien
- Risiko der Entschädigung nicht bezogener Ferien im Kündigungsfall
- Ferien während Kündigungsfrist
- Ferien und Freistellung
- Ferien bei fristloser Entlassung
- Berechnung Ferienentschädigung bei Austritt
- Anordnung des Ferienbezugs durch den Arbeitgeber
- vor Jahresende
- im Folgejahr
- Risiko der Entschädigung nicht bezogener Ferien im Kündigungsfall
- zu viel bezogene Ferien
- Keine Abgeltungspflicht des Arbeitnehmers
- Ausnahmen
- vertragliche Verpflichtung (Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag)
- Rechtsmissbrauch (zB Ferien-Mehrbezug im Wissen um die baldige Kündigung)
- zu wenig bezogene Ferien
- Arbeitnehmer
- Ferienjährung
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