Der Begriff „Hypothek“ umfasst nicht nur das Grundpfandrecht im rechtlichen Sinne, sondern das ganze, die Forderung, das Grundpfandrecht und den Schuldbrief (Pfandtitel) umfassende Verhältnis:
- Finanzierungsgeschäft, welches dem Kauf von Liegenschaften und / oder der Erstellung bzw. Renovation von Gebäuden dient und durch ein Grundpfandrecht sichergestellt ist
Das Hypothekargeschäft kennt einen Oberbegriff (Hypothek) und verschiedene Unterbegriffe sowie beschreibende Produktebegriffe der Anbieterbranche:
Hypothek
- Grundpfandgesicherter Kredit
Direkte Hypothek
- Hypothek im Grundpfandverhältnis (Bank hat Forderung aus dem Schuldbrief selbst)
Indirekte Hypothek
- Hypothek im Faustpfandverhältnis (Bank hat Forderung, die faustpfandgesichert ist (Schuldbrief ist verfaustpfändet)
- Nicht zu verwechseln mit der indirekten Amortisation, wo der Hypothekarschuldner anstatt die Hypothek zu amortisieren, die entsprechenden Mittel für die Äufnung der Säule 3a verwendet, oft beim Hypothekargläubiger
Erste Hypothek
- Hypotheken 1. Rangstelle, die nur bis zu einer begrenzten Belehnungshöhe gewährt werden
Nachgangshypothek
- Hypotheken, die der 1. Rangstelle folgen und die Belehnungshöhe der 1. Hypotheken übersteigen und einen niedrigeren Sicherheitsgrad aufweisen
Hypothekarobligation
- Obligation mit Grundpfandverschreibung
- Vgl. Anleihentitel mit Grundpfandrecht | grundpfandrecht.ch
Synonym:
- grundpfändlich sichergestellter Kontokorrentkredit für Neubau oder Umbau
In Französisch:
- crédit hypothécaire
- hypothèque
In Italienisch:
- credito ipotecario
- ipoteca
In Englisch:
- mortgage credit
- mortgage