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Hypothekarkredit

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Hypothekarische Sicherung

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Hypothekarkredit ist das Besicherungsbedürfnis des Kreditgebers inhärent. Sachbedingt steht als Pfandgegenstand das „Bauobjekt“ und als Sicherungsmittel die „Grundpfandrechte“ im Vordergrund, obwohl dem Baukredit und seiner Sicherheit das Problem inhärent ist, dass die Kreditmittel zur Wertvermehrung des Pfandobjektes führen müssen, damit nicht mangels einer korrelierenden Wertsteigerung eine Pfandunterdeckung entsteht.  

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