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Hypothekarkredit

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Grundbucheintrag

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Pfandrecht entsteht erst mit seiner Eintragung im Grundbuch. Davor besteht nur, aber immerhin ein obligatorischer Anspruch auf Eintragung.

Voraussetzungen für Grundbucheintrag

  • Grundbuchanmeldung
  • Rechtsgrundausweis (Pfandvertrag)
  • Verfügungsrecht des Anmeldenden

Ausfertigung Papier-Schuldbrief

Beim Papier-Schuldbrief hat der Grundbuchverwalter zusätzlich zum Grundbucheintrag den Grundpfandtitel (Wertpapier) auszustellen und gemäss den Zustellungsanweisungen der Parteien zuzustellen, i.d.R. an den Gläubiger. 

Beweisurkunde bei Grundpfandverschreibung und Register-Schuldbrief 

Bei der Grundpfandverschreibung und auch beim Register-Schuldbrief werden keine Wertpapiere ausgestellt. Die Beweisurkunde des Grundbuchverwalters (Grundbuchauszug) beinhaltet lediglich die Eintragungsdaten und ihre Relation zu den vorbestandenen, im Range der dinglichen Sicherheit vorgehenden Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorgemerkten persönlichen Rechte.  

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