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Hypothekarkredit

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Vertragsinhalt

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorweg stellt die Bank im Hypothekarkreditvertrag auf ihre schriftliche Hypothekarkreditofferte ab, die der Hypothekarkreditnehmer durch Gegenzeichnung angenommen hat, ab.

Zum Inhalt eines Hypothekarkreditvertrages zählen:

Hauptelemente

  • Die Merkmale des Hypothekarkreditvertrages sind:
    • Festlegung Hypothekarbetrag bzw. Kreditlimite (Kreditlinie)
    • Verzinsungs- und Rückzahlungspflicht
    • Verpflichtung des Kreditnehmers zur beantragten Kreditmittelverwendung
    • Sicherungsbedingung der Hypothekarkreditforderung durch das Pfandobjekt
  • Hinweis auf die separaten Verträge
    • Sicherstellungsvertrag
    • Kontokorrent- und Girovertrag
    • Auszahlungsüberwachung
    • Allgemeine Hypothekarkreditvorschriften
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (Allgemeine Bankbedingungen)

Nebenpunkte

  • Verpflichtung zur bestimmungsgemässen Verwendung der Kreditmittel
  • Versicherungspflicht
    • Gebäudeversicherung / Elementarversicherung, sofern und soweit nicht bereits kantonal ein obligatorische Versicherung zur Deckung der Gefahren aus Feuer und Elementarschäden besteht
    • Versicherungsnachweis durch Kreditnehmer an Bank vor Kreditauszahlung
    • Risikotransfer von Bank und Bauherr auf Versicherer
    • Vgl. ZGB 822 (Brand- und Elementarschadenversicherung mit Vorrecht des Grundpfandgläubigers)
  • Laufzeit
    • Variable Hypothek
      • unbefristet
    • Festhypothek oder Liborhypothek
      • Angabe der festen Laufzeit
      • Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen
  • Kündigung bei variabler Hypothek
    • Kündigungsbestimmungen, je nach Bank
      • ev. Ausstieg des Kreditnehmers gegen Restzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung, auch „Penalty“)
      • ev. Option für Switch von variabler Hypothek in Festhypothek
    • Kündigungsfrist
      • 3 oder 6 Monate
    • Kündigungszeitpunkt
      • meistens zum Quartals- oder Semester-Ende
  • Sicherstellung
    • Klausel, wonach der Hypothekarkredit nur benutzt werden darf, wenn er vorgängig sichergestellt wurde
    • Vgl. Sicherstellungsvertrag
  • Kredit-Covenants
    • Weitergehende Nebenpflichten des Kreditschuldners finanzieller oder nicht finanzieller Art, die vor allem angewandt werden bei
      • KAPITALANLAGE-WOHNIMMOBILIEN
      • GEWERBEIMMOBILIEN
    • vgl. Kredit-Covenants

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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