Vorweg stellt die Bank im Hypothekarkreditvertrag auf ihre schriftliche Hypothekarkreditofferte ab, die der Hypothekarkreditnehmer durch Gegenzeichnung angenommen hat, ab.
Zum Inhalt eines Hypothekarkreditvertrages zählen:
Hauptelemente
- Die Merkmale des Hypothekarkreditvertrages sind:
- Festlegung Hypothekarbetrag bzw. Kreditlimite (Kreditlinie)
- Verzinsungs- und Rückzahlungspflicht
- Verpflichtung des Kreditnehmers zur beantragten Kreditmittelverwendung
- Sicherungsbedingung der Hypothekarkreditforderung durch das Pfandobjekt
- Hinweis auf die separaten Verträge
- Sicherstellungsvertrag
- Kontokorrent- und Girovertrag
- Auszahlungsüberwachung
- Allgemeine Hypothekarkreditvorschriften
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (Allgemeine Bankbedingungen)
Nebenpunkte
- Verpflichtung zur bestimmungsgemässen Verwendung der Kreditmittel
- Versicherungspflicht
- Gebäudeversicherung / Elementarversicherung, sofern und soweit nicht bereits kantonal ein obligatorische Versicherung zur Deckung der Gefahren aus Feuer und Elementarschäden besteht
- Versicherungsnachweis durch Kreditnehmer an Bank vor Kreditauszahlung
- Risikotransfer von Bank und Bauherr auf Versicherer
- Vgl. ZGB 822 (Brand- und Elementarschadenversicherung mit Vorrecht des Grundpfandgläubigers)
- Laufzeit
- Variable Hypothek
- unbefristet
- Festhypothek oder Liborhypothek
- Angabe der festen Laufzeit
- Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen
- Variable Hypothek
- Kündigung bei variabler Hypothek
- Kündigungsbestimmungen, je nach Bank
- ev. Ausstieg des Kreditnehmers gegen Restzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung, auch „Penalty“)
- ev. Option für Switch von variabler Hypothek in Festhypothek
- Kündigungsfrist
- 3 oder 6 Monate
- Kündigungszeitpunkt
- meistens zum Quartals- oder Semester-Ende
- Kündigungsbestimmungen, je nach Bank
- Sicherstellung
- Klausel, wonach der Hypothekarkredit nur benutzt werden darf, wenn er vorgängig sichergestellt wurde
- Vgl. Sicherstellungsvertrag
- Kredit-Covenants
- Weitergehende Nebenpflichten des Kreditschuldners finanzieller oder nicht finanzieller Art, die vor allem angewandt werden bei
- KAPITALANLAGE-WOHNIMMOBILIEN
- GEWERBEIMMOBILIEN
- vgl. Kredit-Covenants
- Weitergehende Nebenpflichten des Kreditschuldners finanzieller oder nicht finanzieller Art, die vor allem angewandt werden bei