Vorweg stellt die Bank im Hypothekarkreditvertrag auf ihre schriftliche Hypothekarkreditofferte ab, die der Hypothekarkreditnehmer durch Gegenzeichnung angenommen hat, ab.
Zum Inhalt eines Hypothekarkreditvertrages zählen:
Hauptelemente
- Die Merkmale des Hypothekarkreditvertrages sind:
- Festlegung Hypothekarbetrag bzw. Kreditlimite (Kreditlinie)
- Verzinsungs- und Rückzahlungspflicht
- Verpflichtung des Kreditnehmers zur beantragten Kreditmittelverwendung
- Sicherungsbedingung der Hypothekarkreditforderung durch das Pfandobjekt
- Hinweis auf die separaten Verträge
- Sicherstellungsvertrag
- Kontokorrent- und Girovertrag
- Auszahlungsüberwachung
- Allgemeine Hypothekarkreditvorschriften
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (Allgemeine Bankbedingungen)
Nebenpunkte
- Verpflichtung zur bestimmungsgemässen Verwendung der Kreditmittel
- Versicherungspflicht
- Gebäudeversicherung / Elementarversicherung, sofern und soweit nicht bereits kantonal ein obligatorische Versicherung zur Deckung der Gefahren aus Feuer und Elementarschäden besteht
- Versicherungsnachweis durch Kreditnehmer an Bank vor Kreditauszahlung
- Risikotransfer von Bank und Bauherr auf Versicherer
- Vgl. ZGB 822 (Brand- und Elementarschadenversicherung mit Vorrecht des Grundpfandgläubigers)
- Laufzeit
- Variable Hypothek
- unbefristet
- Festhypothek oder Liborhypothek
- Angabe der festen Laufzeit
- Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen
- Variable Hypothek
- Kündigung bei variabler Hypothek
- Kündigungsbestimmungen, je nach Bank
- ev. Ausstieg des Kreditnehmers gegen Restzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung, auch „Penalty“)
- ev. Option für Switch von variabler Hypothek in Festhypothek
- Kündigungsfrist
- 3 oder 6 Monate
- Kündigungszeitpunkt
- meistens zum Quartals- oder Semester-Ende
- Kündigungsbestimmungen, je nach Bank
- Sicherstellung
- Klausel, wonach der Hypothekarkredit nur benutzt werden darf, wenn er vorgängig sichergestellt wurde
- Vgl. Sicherstellungsvertrag
- Kredit-Covenants
- Weitergehende Nebenpflichten des Kreditschuldners finanzieller oder nicht finanzieller Art, die vor allem angewandt werden bei
- KAPITALANLAGE-WOHNIMMOBILIEN
- GEWERBEIMMOBILIEN
- vgl. Kredit-Covenants
- Weitergehende Nebenpflichten des Kreditschuldners finanzieller oder nicht finanzieller Art, die vor allem angewandt werden bei
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.