Kreditkontrolle (Kreditüberwachung, Kreditrevision, auch einfach „Controlling“) durch die kreditgebende Bank
- = Feststellung, ob sich die bei der Kreditwürdigkeitsprüfung festgestellten und der Kreditvergabeentscheidung zugrunde gelegten Daten zum Nachteil des Kreditgebers verändert haben
- Kontroll-Orientierung an Kreditart und Kreditsicherung (instrumentaler Prozess)
- Schwerpunkte der Kreditkontrolle bilden
- Ueberschreitung der Kreditlinien
- Kreditverwendungskontrolle
- Einhaltung der Kredittilgungsverpflichtungen
- Einhaltung der Zinszahlungsverpflichtungen
- Wertbeständigkeit der Sicherheiten
- Erfolgs- und Liquiditätssituation
- Weitere Umstände, die Rückschlüsse auf den Weiterbestand der Kreditwürdigkeit erlauben
- Vergleich der Ergebnisse der laufenden Kreditkontrolle mit den Resultaten der ursprünglichen Kreditwürdigkeitsprüfung, auch Grösse und Ursache
- Frühwarnsignale?
- Frühwarnindikatoren?
- Positive Abweichungen
- Fortsetzung des Kreditverhältnisses
- Negative Abweichungen
- Anforderung zusätzlicher Sicherheiten
- Anforderung von Teilrückzahlungen
- Kreditkündigung
Reporting
- aus Bankensicht
- im Hinblick auf die Einhaltung der Bankenbewilligungsvoraussetzungen und der innerbetrieblichen, organisatorischen, bilanziellen und refinanzierungs-organisatorischen sowie betriebswirtschaftlichen Vorgaben periodisch notwendig
- aus Kreditnehmersicht
- der guten Geschäftsbeziehung dienend
- zeitnah
- ehrlich
- umfassen
Kommunikation des Hypothekarschuldners
- Dem Hypothekarschuldner ist zu empfehlen, regelmässigen Kontakt mit dem Hypothekarkreditgeber zu unterhalten
- Der Hypothekarkreditgeber selbst wird sich regelmässig mit der Leistungsfähigkeit des Kreditschuldners und zur Kontrolle der Kreditdeckung mit dem Unterpfand auseinandersetzen (sporadische Immobilienbewertung etc.).
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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