Kreditkontrolle (Kreditüberwachung, Kreditrevision, auch einfach „Controlling“) durch die kreditgebende Bank
- = Feststellung, ob sich die bei der Kreditwürdigkeitsprüfung festgestellten und der Kreditvergabeentscheidung zugrunde gelegten Daten zum Nachteil des Kreditgebers verändert haben
- Kontroll-Orientierung an Kreditart und Kreditsicherung (instrumentaler Prozess)
- Schwerpunkte der Kreditkontrolle bilden
- Ueberschreitung der Kreditlinien
- Kreditverwendungskontrolle
- Einhaltung der Kredittilgungsverpflichtungen
- Einhaltung der Zinszahlungsverpflichtungen
- Wertbeständigkeit der Sicherheiten
- Erfolgs- und Liquiditätssituation
- Weitere Umstände, die Rückschlüsse auf den Weiterbestand der Kreditwürdigkeit erlauben
- Vergleich der Ergebnisse der laufenden Kreditkontrolle mit den Resultaten der ursprünglichen Kreditwürdigkeitsprüfung, auch Grösse und Ursache
- Frühwarnsignale?
- Frühwarnindikatoren?
- Positive Abweichungen
- Fortsetzung des Kreditverhältnisses
- Negative Abweichungen
- Anforderung zusätzlicher Sicherheiten
- Anforderung von Teilrückzahlungen
- Kreditkündigung
Reporting
- aus Bankensicht
- im Hinblick auf die Einhaltung der Bankenbewilligungsvoraussetzungen und der innerbetrieblichen, organisatorischen, bilanziellen und refinanzierungs-organisatorischen sowie betriebswirtschaftlichen Vorgaben periodisch notwendig
- aus Kreditnehmersicht
- der guten Geschäftsbeziehung dienend
- zeitnah
- ehrlich
- umfassen
Kommunikation des Hypothekarschuldners
- Dem Hypothekarschuldner ist zu empfehlen, regelmässigen Kontakt mit dem Hypothekarkreditgeber zu unterhalten
- Der Hypothekarkreditgeber selbst wird sich regelmässig mit der Leistungsfähigkeit des Kreditschuldners und zur Kontrolle der Kreditdeckung mit dem Unterpfand auseinandersetzen (sporadische Immobilienbewertung etc.).
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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