LAWINFO

Immobiliennachfolge

QR Code

Erbstreitigkeiten bei Immobilien

Rechtsgebiet:
Immobiliennachfolge
Stichworte:
Immobiliennachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

Immobilien in Erbengemeinschaften, die nicht unverzüglich durch Nachlassteilung aufgelöst werden, verursachen oft Streitigkeiten.

Gründe sind in der Regel:

  • Einstimmigkeitserfordernis (alle Erben müssen zustimmen)
  • Unterhaltsnachholbedarf von Liegenschaften
  • Beim Erblasser aufgestaute Investitionsentscheide
  • Erneuerungen rund um den Standort Nachlass-Immobilie erfordern Rechtswahrungen (Baueinsprachen, Baurekurse, Rechtswahrung in Raumplanungs- oder Nutzungsplanungs-Verfahren)
  • Hohe Immobilienpreise
  • Echte oder vermeintliche Ungleichbehandlung

Lösungsansätze

Folgende Aspekte können eine Problemlösung fördern:

  • Beantragung einer Erbschaftsverwaltung
  • Beantragung eines Erbenvertreters
  • Teilungsklage

Prävention

  • Lebzeitige Immobilien-Nachfolge
  • Erblasser sollte Grundsätze regeln (zB Teilungsvorrecht), nicht aber alle Details (zB Preisbestimmung)
  • Transparenz und Mitwirkung der anderen Pflichtteilserben

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.