Ausgangslage
Immobilien in Erbengemeinschaften, die nicht unverzüglich durch Nachlassteilung aufgelöst werden, verursachen oft Streitigkeiten.
Gründe sind in der Regel:
- Einstimmigkeitserfordernis (alle Erben müssen zustimmen)
- Unterhaltsnachholbedarf von Liegenschaften
- Beim Erblasser aufgestaute Investitionsentscheide
- Erneuerungen rund um den Standort Nachlass-Immobilie erfordern Rechtswahrungen (Baueinsprachen, Baurekurse, Rechtswahrung in Raumplanungs- oder Nutzungsplanungs-Verfahren)
- Hohe Immobilienpreise
- Echte oder vermeintliche Ungleichbehandlung
Lösungsansätze
Folgende Aspekte können eine Problemlösung fördern:
- Beantragung einer Erbschaftsverwaltung
- Beantragung eines Erbenvertreters
- Teilungsklage
Weiterführende Informationen
- Erbschaftsverwaltung | erbschaftsverwaltung.ch
- Erbenvertretung | erbenvertretung.ch
- Teilungsklage | teilungsklage.ch
Prävention
- Lebzeitige Immobilien-Nachfolge
- Erblasser sollte Grundsätze regeln (zB Teilungsvorrecht), nicht aber alle Details (zB Preisbestimmung)
- Transparenz und Mitwirkung der anderen Pflichtteilserben
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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