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Immobiliennachfolge

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Strafklausel

Rechtsgebiet:
Immobiliennachfolge
Stichworte:
Immobiliennachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Erblasser kann dem Umsetzungswunsch seiner letztwilligen Anordnungen dadurch Nachachtung verschaffen bzw. einen allfälligen Rechtsstreit vermeiden, indem er die Pflichtteilserben auf den Pflichtteil ihres Erbanspruches setzt, wenn diese sein Testament anfechten und/oder die anderen Pflichtteilserben einklagten.

Es empfiehlt sich alle Pflichtteilserben der Strafklausel zu unterwerfen, wäre es doch sogar denkbar, dass der vermeintlich am ehesten über Gebühr Begünstigte selber bei den übrigen Pflichtteilserben Herabsetzungsgründe sieht.

Eine Strafklausel greift da zu kurz, wo eine lebzeitige Begünstigung oder eine Bewertungsanordnung des Erblassers offensichtlich eine Wertdifferenz von mehr als dem Wert der verfügungsfreien Quote auslöst. – Die Strafklausel macht nur da Sinn, wo der Erblasser aufwändig alle Erben versucht gleich zu behandeln und befürchtet, ein oder mehrere Erben würden aus Prinzip seine Dispositionen anfechten wollen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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