LAWINFO

Immobiliennachfolge

QR Code

Strafklausel

Rechtsgebiet:
Immobiliennachfolge
Stichworte:
Immobiliennachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Erblasser kann dem Umsetzungswunsch seiner letztwilligen Anordnungen dadurch Nachachtung verschaffen bzw. einen allfälligen Rechtsstreit vermeiden, indem er die Pflichtteilserben auf den Pflichtteil ihres Erbanspruches setzt, wenn diese sein Testament anfechten und/oder die anderen Pflichtteilserben einklagten.

Es empfiehlt sich alle Pflichtteilserben der Strafklausel zu unterwerfen, wäre es doch sogar denkbar, dass der vermeintlich am ehesten über Gebühr Begünstigte selber bei den übrigen Pflichtteilserben Herabsetzungsgründe sieht.

Eine Strafklausel greift da zu kurz, wo eine lebzeitige Begünstigung oder eine Bewertungsanordnung des Erblassers offensichtlich eine Wertdifferenz von mehr als dem Wert der verfügungsfreien Quote auslöst. – Die Strafklausel macht nur da Sinn, wo der Erblasser aufwändig alle Erben versucht gleich zu behandeln und befürchtet, ein oder mehrere Erben würden aus Prinzip seine Dispositionen anfechten wollen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.