Einleitung
Der Erwerb von Beteiligungsrechten wird geprägt durch folgende Parameter:
Selbstverständlich sind weitere Transaktionsarten wie Schenkung, Fusion, Vermögensübertragung usw. denkbar und anzutreffen.
Aktien / Anteile
- Aktien (Immobilienaktien)
- Fondsanteile
- Kommandite (Kommanditgesellschaft bzw. Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen)
Änderung der Beteiligungspapiere
Die einschlägigen Ausführungen hiezu finden Sie unter:
Kapitalveränderungen
Bei den Kapitalveränderungen stehen im Mittelpunkt:
Weiterführende Informationen
» RA Urs Bürgi (Private 6/2008): Lombardkredit und Margin Call
Zeichnung
In casu kann der Rechtsträger bzw. seine Entscheidungsträger die vermögens- und mitgliedschafts-rechtliche Beteiligung neuer Investoren bzw. Anleger wie folgt initiieren:
- Zeichnung bei der Gründung
- Zeichnung bei einer Aktienkapitalerhöhung
- Zeichnung in Börsenemission
Weiterführende Informationen
Beteiligungskauf und –verkauf
Die indirekte Immobilienanlage geschieht immer über den Erwerb von Beteiligungsrechten:
» Kauf / Verkauf einer Aktiengesellschaft
» Unternehmenskauf: Share Deal
Vorbehalten bleiben Abreden mit Mitgesellschaftern in einem Aktionärbindungsvertrag (ABV) wie befristeter Verkaufsverzicht, Angebotspflichten wie Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufsrecht oder Rechtsnachfolge-Abreden; die Verletzung solcher Abreden führt aber nur zur Schadenersatzpflicht des vertragswidrig handelnden Aktionärs.
Es ist auch denkbar, dass ein Investor sukzessive die Aktien zusammenkauft, mit der Absicht:
- Fusion
- Vermögensübertragung
- Unternehmensliquidation
- Eigenerwerb (Mutation von der indirekten zur direkten Immobilienanlage)
- Veräusserung an Nahestehende
- Veräusserung an Dritte
Bei Fonds besteht zu dem die Möglichkeit des Zwangsrückkaufs
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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