- Begriff und Abgrenzung
- Gesetzliche Grundlagen des schweizerischen internationalen Erbrechts
- Qualifizierter Auslandbezug
- Grundsatz der Nachlasseinheit
- Nachlassspaltung (Grenzen der Nachlasseinheit)
- Nachlasskonflikt
- Forum Running
- Letzter Wohnsitz in der Schweiz: Zuständigkeit schweizerischer Behörden/Gerichte
- Letzter Wohnsitz in der Schweiz: Anwendbares Sachrecht
- Letzter Wohnsitz im Ausland: Zuständigkeit schweizerischer Behörden/Gerichte
- Letzter Wohnsitz im Ausland: Anwendbares Sachrecht für schweizerische Behörden/Gerichte
- Sichernde Massnahmen beim Auslandnachlass
- Erbstatut (anwendbares Sachrecht)
- Eröffnungsstatut
- Formstatut
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen / amtlicher Urkunden in der Schweiz
- Verfahren der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung
Gesetzliche Grundlagen
- Schweizerisches Internationales Privatrecht (IPRG)
- Bilaterale Staatsverträge
- Multilaterale Staatsverträge (Übereinkommen)
Regelungs-Tatbestände des internationalen Erbrechts der Schweiz
- Bestimmung der direkten internationalen Zuständigkeit von Behörden/Gerichten (Entscheidzuständigkeit) für
- Nachlassabwicklung
- erbrechtliche Verfahren und Klagen
- Sicherungsmassnahmen
- Bestimmung des von den schweizerischen Behörden/Gerichten anzuwendendes Rechts
- Erbstatut
- Eröffnungsstatut
- Formstatut
- Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung und Vollstreckung von
- ausländischen Entscheidungen von Nachlassbehörden
- ausländischen Gerichtsurteilen in Erbschaftssachen
- ausländischen erbrechtlichen Ausweisen (Erbenbescheinigung, Testamentsvollstreckerbescheinigung, Europäisches Nachlasszeugnis [ENZ], etc.)
Wichtige Begriffe
- Qualifizierter Auslandbezug
- Erbstatut
- Eröffnungsstatut
- Formstatut
- Europäische Erbrechtsverordnung
- Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
- Grundsatz der Nachlasseinheit
- Nachlassspaltung
- Nachlasskonflikt
- Forum Running
Internationale Zuständigkeit von Behörden und Gerichten für Nachlassabwicklung, erbrechtlicher Verfahren und Streitigkeiten aus schweizerischer Sicht
- Letzter Wohnsitz in der Schweiz
- GRUNDSATZ: am letzten Wohnsitz des Erblassers in der Schweiz
- AUSNAHME: Grundstücke im Ausland à Nachlassspaltung
- Letzter Wohnsitz im Ausland
- GRUNDSATZ: keine schweizerische Zuständigkeit
- AUSNAHME 1: bei Untätigkeit ausländischer Behörden beim Nachlass eines Auslandschweizers à Heimatort
- AUSNAHME 2: Auslandschweizer wählt schweizerisches Recht oder die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden/Gerichte à Heimatort
- AUSNAHME 3: bei Untätigkeit der ausländischen Behörden bei Vermögen eines Ausländers in der Schweiz à Ort der gelegenen Sache
Von den schweizerischen Behörden/Gerichten anzuwendendes Recht
- Letzter Wohnsitz in der Schweiz
- GRUNDSATZ: Schweizerisches Erbrecht
- AUSNAHME: Rechtswahl des Ausländers à Heimatrecht (ausgeschlossen beim Schweizer Doppelbürger)
- Letzter Wohnsitz im Ausland
- GRUNDSATZ: dasjenige Recht, auf welches das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates verweist à mögl. Rückverweisung, Weiterverweisung (sog. Renvoi)
- AUSNAHME: Auslandschweizer à schweizerisches Erbrecht, ausser Erblasser hat Wohnsitzrecht gewählt
- Abgrenzungen
- Erbstatut
- Eröffnungsstatut
- Formstatut
Sichernde Massnahmen in der Schweiz beim Auslandnachlass
- Zuständigkeit: Schweizerische Behörden/Gerichte am Ort der gelegenen Sache
- Achtung: Nur Massnahmen zur Sicherung und Erhalt von Vermögenswerten
Anerkennung/Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
- „Entscheidungen“
- Entscheidungen (= Überbegriff) für Gerichts- und Behördenentscheide, inkl. Massnahmeentscheide und amtliche Urkunden (z.B. Erbbescheinigung)
- Anerkennungsvoraussetzungen
- Die internationale Zuständigkeit der ausländischen Behörden/Gerichte ist aus Sicht der Schweiz gegeben (sog. indirekte internationale Zuständigkeit oder Anerkennungszuständigkeit)
- Die Entscheidung ist rechtskräftig bzw. endgültig gemäss Recht des Erlassstaates
- Keine materiellen oder formellen Verweigerungsgründe
- Faktoren für Verfahrensart der Anerkennung und allfällige Vollstreckbarerklärung
- Konkreter Entscheid-Inhalt (bei Entscheidung auf Leistung insb., ob Geld-, Sicherheits- oder Sachleistung)
- Sachzusammenhang / konkrete Umstände und Verfahren in der Schweiz
- Interesse und Strategie der Partei
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.