Der 13. Monatslohn ist eine nicht Gesetz vorgesehene Sondervergütung. Sie ist ein zusätzlicher Lohn für geleistete Arbeit; beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres, hat die Auszahlung pro rata temporis zu erfolgen. Der 13. Monatslohn ist im Gegensatz zur Gratifikation fester Lohnbestandteil in der Höhe des vertraglich vereinbarten bzw. bezahlten Lohnes,
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Kadermitarbeiter
13. Monatslohn
Rechtsgebiet:
Kadermitarbeiter
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Kader, Kadermitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG