Normalerweise wird die Haus- und Betreuungsarbeit geteilt. Wird ein Partner durch diese Arbeiten stärker oder gar voll belastet, wird heute davon ausgegangen, dass er Anspruch auf eine Entschädigung hat:
- zB durchschnittlicher Arbeitsaufwand: 1 bis 1 ½ Stunden pro Tag und Person
- zB Entschädigung:
- CHF 20.00 / Std. bis ca. CHF 30.00 / Std.
- Möglichkeit, eine Pauschale zu vereinbaren
s.e.&o.
Gleichwohl besteht für den Haushalt führenden Partner, wenn seine Leistungen nicht monatlich abgegolten werden, das Risiko, für die Kinderbetreuung und die Haushaltsarbeit nicht entschädigt zu werden. – Eine nachträgliche Qualifizierung dieser Tätigkeit als Arbeitsvertrag ist unwahrscheinlich, da das gewerbliche Element fehlt. Es fehlt zudem bei dieser Konstellation das für einen Arbeitsvertrag typische Element der Weisungsgebundenheit. Der haushaltverrichtende Partner riskiert daher, dass er – ohne Vereinbarung – im Trennungsfall finanziell leer ausgeht.
Judikatur
- BGer 4A_484/2018 vom 10.12.2019 (Arbeitsverhältnis zur Unterstützung des Lebenspartners?)
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