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Konkursverwertung

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Steuern

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Bei der Verwertung jeden Massagegenstandes hat die Konkursverwaltung allfällige Steuerfolgen zu beachten:

Allgemeine Steuern

Ob und inwieweit ein Share Deal (100 % ein laufenden Unternehmens), Bildung einer Auffanggesellschaft im Konkurs mit Konkursmasse als 100 %-ige Aktionärin oder ein Asset Deal (wie Übertragung des Betriebes oder eines Teilbetriebes) zu Steuerfolgen führt, ist im individuell-konkreten Einzelfall zu prüfen. Auch wenn prima vista kein steuerfall vorliegen könnte, sind doch die Veränderungen und Einflussnahmen auf den Einkommens- und Vermögensbestand über die Dauer vor Konkurseröffnung bis nach erfolgter Liquidation relevant.

Mehrwertsteuer (MWST)

Hinsichtlich v.a. der Mehrwertsteuern (MWST) ist folgendes zu beachten:

  • Allgemeines
    • MWST auf dem Verwertungsobjekt
      • Massagegenstand bereits vermehrwertsteuert
        • Eigenverbrauchssteuer
        • Berücksichtigung bei der Preisbestimmung/-umschreibung anlässlich der Versteigerung oder des Freihandverkaufs
      • Deklaration + Ablieferung der MWST durch die Konkursverwaltung
    • Antrag auf Rückerstattung der Vorsteuern hinsichtlich der Verwertungskosten
      • Rechtzeitige Geltendmachung
  • (Gewerbe-)Grundstück-Verwertung
    • Allgemein
      • Öffentliche Versteigerung oder Freihandverkauf
        • Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer
      • Bei der Verwertung von Grundstücken sind kommunale oder kantonale Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern zu beachten.
    • Betriebsliegenschaften
      • Bei der Verwertung von Betriebsliegenschaften sind zusätzlich die MWST-Normen (und in Kantonen, die Grundstückgewinne nicht über eine Sondersteuer, sondern auf der Basis des gesamten Kapitalgewinns besteuern, die kantonalen Steuererlasse und das DBG zu berücksichtigen.
    • Vgl. für die Einzelheiten
  • Fahrnis
    • Auch bei der Verwertung von Fahrnis sind die MWST-Normen zu berücksichtigen.
  • Betriebsübertragung
    • Zur MWST-Thematik bei einer Übertragung des Betriebes oder eines Teilbetriebes (Steuersukzession).

Hinweis

  • MWST-Branchen-Info 26» (mit Formular Nr. 533 für die Liquidationsabrechnung [Anhang 5.2]); abrufbar unter www.estv.admin.ch

Literatur

  • KUKO SchKG-BÜRGI, N 48 ff. zu Art. 256 SchKG
  • BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung, Berner Bankrechtstag 1996, BBT Bd. 3, 159 ff., insbesondere 180, FN 120
  • HUNKELER DANIEL, Konkursrechtliche Privilegierung der Mehrwertsteuer, in: Jusletter vom 26.10.2009
  • D. STAEHELIN, Jusletter 2020.

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