Der Terminus sog. «andere Rechte» wird als Oberbegriff oder Sammelbegriff für jene Massaobjekte verwendet, die nicht direkt in die Kategorien des formalen Konkursinventars fallen (Grundstücke, Fahrnis, Guthaben und sonstige Ansprüche, Barschaft und Fruchterlös)
- Definition
- Andere Rechte = zumeist werden unter «anderen Rechten» entweder nicht näher einordenbare Ansprüche oder beschränkte dingliche Rechte verstanden
- Grundlagen
- SchKG 243
- SchKG 256
- VZG 128
- Verwertungsgegenstände
- Beschränkte dingliche Rechte
- Verpfändete Gegenstände
- Nicht in Wertpapieren verbriefte Aktien
- GmbH-Stammanteile
- Firma (Unternehmensname)
- Goodwill (Know how, Kundschaft etc.)
- Lizenzrechte (vgl. BGE 41 III 129, Erw. 3)
- Schadenersatz- und Genugtuungs-Ansprüche für Körperverletzung, Gesundheitsstörung oder Tötung
- Grundsätzliche Verwertungsarten
- Versteigerung
- Freihandverkauf
- Vergleich
- Prozessfinanzierung
- Abtretung nach SchKG 260
- Einschränkungen
- Pfandrechte
- Verpfändete Vermögensstücke (Rechte) dürfen nur mit Zustimmung der Pfandgläubiger anders als durch Verkauf an öffentlicher Steigerung verwertet werden (vgl. SchKG 256 Abs. 2)
- Grundstücksrechte / beschränkte dingliche Rechte
- Sofern und soweit es sich um beschränkte dingliche Rechte handelt, ist die Verwertung (Versteigerung oder Verkauf aus freier Hand), selbst im Falle der Dringlichkeit, erst stattfinden, nachdem das Kollokationsverfahren über diese Rechte durchgeführt und allfällige Kollokationsprozesse rechtskräftig erledigt sind (vgl. VZG 128)
- Pfandrechte
- Verwertungs-Zeitpunkt
- Verpfändete Gegenstände: Sofern und soweit keine Lastenüberbindung erfolgt, keine besondere zeitliche Einschränkung.
- Beschränkte dingliche Rechte: Rechtskraft des Lastenverzeichnisses bzw. Kollokationsplanes.
Literatur
- BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
- KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
- AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 3 ff.
- STUTZ FELIX, Der Freihandverkauf im SchKG, Diss. Zürich 1978
Judikatur
- Lizenz
- BGE 41 III 129, Erw. 3
- Aktien
- GmbH-Stammanteile
- BGer 5A_390/2020 vom 16.02.2021 (Zulässigkeit, Einverständniserklärung zum Freihandverkauf an Bedingungen zu knüpfen)
Weiterführende Informationen
- Allgemein
- Aktien
- GmbH-Stammanteile