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Konkursverwertung

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Unbestrittene, fällige Guthaben

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Geltendmachung von unbestrittenen, fälligen Ansprüchen ist besonderen Prinzipien unterworfen:

  • Definition
  • Grundlagen
    • SchKG 243 Abs. 1
  • Gegenstände
    • Forderungsinkasso
      • Fällige und unbestrittene Forderungen, Guthaben und sonstige Ansprüche sind einzuziehen (vgl. SchKG Art. 243 Abs. 1), d.h. solche aus
        • von Gesetzes wegen
          • aus unerlaubter Handlung (OR 41 ff.)
          • aus ungerechtfertigter Bereicherung (OR 62 ff.)
        • aus Vertrag (OR 1 ff.)
    • Schuldanerkennung
    • Vgl. OR pro diverse
  • Liquidationskonzept
    • Unbestrittene fällige Guthaben der Konkursmasse sind beim Schuldner einzutreiben.
    • Diese Guthaben brauchen nicht verwertet zu werden.
  • Einzugszeitpunkt
    • Sofortiges Inkasso
      • Die Konkursverwaltung unverzüglich nach Amtsantritt unbestrittene fällige Guthaben einziehen, bei Zahlungsweigerung auf dem Betreibungs- und notfalls auf dem Prozesswege (vgl. SchKG 243 Abs. 1).
  • Gründe
    • Keine Beschränkungen, weder aktiven-, noch passivenseits
  • Grundsätzliche Verwertungsarten
    • Versteigerung (mit Mindestgebot anstelle einer unentgeltlichen Abtretung nach SchKG 260)
    • Freihandverkauf (mit Mehrgebotsrecht der Gläubiger)
    • Vergleich
    • Prozessfinanzierung
    • Abtretung nach SchKG 260
  • Vorbehalt
    • Achtung: Vorhandensein einer Einzel- oder Globalzession beachten
      • In Unternehmenskonkursen empfiehlt sich ein Abwarten der Eingabefrist, in welcher der Zessionsgläubiger sein Basisguthaben (Kredit o.ä.) zur Kollokation anmelden kann.
  • Verfahrenstechnische Einschränkung
    • Anerkannte Forderungen müssen von der Konkursverwaltung – im Gegensatz zu bestrittenen Forderungen – so oder so eingetrieben werden und dürfen den Gläubigern nach SchKG 260 nicht abgetreten werden.

Literatur

  • BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
  • KUKO SchKG-BÜRGI, N 29b zu 256 SchKG
  • LORANDI FRANCO, AJP 2013, S. 1758 + S. 1760 ff.
  • FEUZ ANDREAS, Der Forderungskauf, IWIR 1999, 169 ff.
  • WÜST HANS, Die Geltendmachung der Konkursverlustforderung, Diss. Zürich 1981

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