Seit der Erfindung des World Wide Web (www) im Jahr 1989 nahm die Nutzung und die Entwicklung von webbasierten Applikationen kontinuierlich zu, auch hinsichtlich der sog. «virtuellen Währungen»:
- Definition
- Virtuelle Währung = Eine virtuelle Währung ist die digitale Darstellung eines Wertes, welche im Internet handelbar ist und zwar Funktionen von Geld übernimmt (mit eigener Denomination)
- Grundlagen
- OR 84 Abs. 1
- Diverse Finanzmarkterlasse
- SchKG 211
- Verwertungsgegenstände
- Virtuelle Währung
- zB Bitcoin
- zB Kryptowährungen
- etc.
- Virtuelle Währung
- Grundsätzliche Verwertungsarten
- Versteigerung
- Freihandverkauf
- Vergleich
- Prozessfinanzierung
- Abtretung nach SchKG 260
- Einschränkungen
- Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Bitcoin, die vollständig in der Schweiz abgewickelt werden, fallen grundsätzlich unter die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR); bei grenzüberschreitenden Transaktionen besteht eine grosse Schwierigkeit, jeweils das für die einzelne Transaktion massgebende Recht zu bestimmen.
- Verwertungs-Zeitpunkt
- Nach Stand des Konkursverfahrens + Verfügbarkeit
Literatur
- Allgemein
- BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
- KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
- ZOGG SAMUEL, Zwangsvollstreckungsrechtliche Behandlung von Kryptowährungen, recht 2020, 1 ff.
- WIR-Guthaben
- MAYER-LADNER JOHANNA, Verwertung von WIR-Guthaben, IWIR 1999, 13 ff.
- Virtuelle Währung (Bitcoin)
- ENZ BENJAMIN V., Kryptowährungen im Lichte von Geldrecht und Konkursaussonderung, Diss. Zürich 2019
- ENZ BENJAMIN V., Die zivilrechtliche Einordnung von Zahlungs-Token wie dem Bitcoin als «Registerwertdaten» und deren Aussonderbarkeit im Konkurs de lege lata und de lege ferenda, SJZ 2020, 291 ff.
- GOBAT SÉBASTIEN, Les monnaies virtuelles à l‘épreuve de la LP, AJP 2016, 1095 ff.
- PILLER FRANÇOISE, Virtuelle Währungen – Reale Rechtsprobleme?, AJP 2017, 1426 ff.
- VOCK DOMINIK/HOFMANN DOMINIK, DLT-basierte Token: Pfändung und Konkursbeschlag, SJZ 2019, 307 ff.
- ZOGG SAMUEL, Zwangsvollstreckungsrechtliche Behandlung von Kryptowährungen, recht 2020, 1 ff.
Judikatur
- BGer 2A.218/1999, E. 3 b) bb))
Weiterführende Informationen
- Allgemein
- Virtuelle Währungen