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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Anspruchskonkurrenzen

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Dem Geschädigten bleiben nebst der Produktehaftungsansprüche – trotz unterschiedlicher Voraussetzungen – die Schadenersatzansprüche aufgrund des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) und aufgrund anderer Erlasse des eidgenössischen und kantonalen öffentlichen Rechts gewahrt (= bewusste grundsätzliche Anspruchskonkurrenz; vgl. PrHG 11 Abs. 2). Demgemäss kann ein Geschädigter seine Schadenersatzklage stützen auf:

  • PrHG
  • Vertragsrecht
  • Deliktsrecht

Einschränkungen?

Gleichwohl stellt sich die Frage, ob diese Anspruchskonkurrenz auch auf alle Sachverhalte anwendbar ist:

Allgemeine deliktische Haftung (OR 41 ff.) vs. PrHG-Haftung

  • Haftungsart / Qualifikation
    • Kausalhaftung oder Gefährdungshaftung (lex specialis)?
    • PrHG ist keine lex specialis im Verhältnis zu OR 41 ff.
  • Grundlagen
  • Konkurrierende Anwendung von PrHG und OR 41 ff.?
    • Fälle von Anspruchskonkurrenz allgemein
      • Vom Hersteller – ohne Hilfspersonen bzw. ohne Arbeitnehmer – persönlich hergestellte Produkte (selten)
      • Beweis der Fahrlässigkeit des Herstellers (profunde Herstellungsprozess-Kenntnisse erforderlich)
    • Fälle der Konkurrenz von OR 55 (Geschäftsherrenhaftung) zum PrHG
      • Konkurrenz zwischen OR 55 und PrHG wird bejaht (umstritten)
      • Eine Verneinung der Anspruchskonkurrenz würde zu einer Schlechterstellung des Geschädigten führen, weil er die Vorteile von OR 55 nicht beanspruchen könnte
      • Es gilt hier jeweilen die aktuelle Lehre und Rechtsprechung zu prüfen

Vertragliche vs. deliktische Haftung

  • Ausgangslage
    • Liefert (bzw. produziert) ein Verkäufer bzw. Werklieferant einen Gegenstand, stellt sich die Frage nach der Konkurrenz von vertraglicher allgemeiner deliktischer und spezialgesetzlicher Haftung
  • Grundlagen
  • Ansprüche aus dem vorangehenden Kaufvertrag oder auch in Verbindung mit einem Werkvertrag
    • Konkurrenz der vertraglichen und ausservertraglichen Rechtsbehelfe
    • Unterschiede
      • Unterschiedliche Fehlerbegriffe
        • Der Fehlerbegriff des PrHG unterschiedet sich wesentlich vom Mangelbegriff des Sachgewährleistungsrecht
      • Kauf- und werkvertragliche Sachgewährleistung
        • Fokus
          • Abstellung auf das Leistungsversprechen und auf das Vertrauen der richtigen Vertragserfüllung (Äquivalenzinteresse)
      • PrHG
        • Fokus
          • Gefährdung, die von einer Sache ausgeht
    • Rechtsprechung
      • Die (volle) Konkurrenz zwischen Kaufs- bzw. Werkvertragsrecht und PrHG wird bejaht (umstritten)
      • Die aktuelle Lehre und Rechtsprechung ist im Bedarfsfall zu prüfen

Literatur

  • FELLMANN WALTER / VON BÜREN-VON MOOS GABRIELLE, Grundriss der Produktehaftpflicht, Bern 1993, Rz 487, 491 und 401
  • HESS HANS-JOACHIM, Kommentar zum Produktehaftpflicht (PrHG), 2. Auflage, Bern/Stuttgart 1996, N 10 z PrHG 11, N 9 f. zu PrHG 8

Weiterführende Informationen

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