Das PRG (Art. 7 – 17) will den Konsumenten gegen Klauseln schützen, die der Reiseanbieter angesichts des strukturellen Ungleichgewichts von professionellem Reiseveranstalter und Konsument als Reiselaie sonst durchsetzen könnte. Es geht vor allem um einseitig formulierte Vertragsgrundlagen oder die Rechte des Veranstalters ausweitenden bzw. diejenigen des Konsumenten einschränkenden ARB-Klauseln:
Auch will der Gesetzgeber den Reisekonsumenten vor Verlust seiner Reisevorauszahlungen schützen (PRG 18):
Literatur
- STAUDER BERND, SPR X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 329 ff.