Einleitung
Auch Pauschalreiseverträge sind zu halten (pacta sunt servanda). Um den Parteien eine Vertragserfüllung auch unter veränderten Verhältnissen zu ermöglichen, sehen PRG 7 – 11 und PRG 17 gewisse Änderungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei vor.
Die häufigsten Änderungen betreffen: