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Miteigentum

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Verwaltung

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verwaltung der Miteigentums-Sache beschlägt vor allem die Geschäftsführung im Interesse der gemeinschaftlichen Sache.

Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Sache dienen und diesen erhalten:

  • Betrieb
    • Vermietung
    • Verpachtung
    • Andere Fremdnutzungen
  • Unterhalt
    • Reinigung
    • Pflege
  • Instandhaltung / Bauwerkserhaltung
    • Reparaturen
    • Instandsetzungen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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